Der Protest im Viertel wächst. Am Donnerstag soll ein Planungsworkshop die Gegner der geplanten 60 Wohnungen auf der „Dreiecksfläche“ einfangen.
Eilbek. In Eilbek wächst der Protest gegen die geplante Bebauung der sogenannten Dreiecksfläche zwischen Hasselbrook-, Papenstraße und Peterskampweg mit 60 Wohnungen und einer Kita. Unbekannte hängten jetzt ein Protestplakat zwischen die Bäume, das in Anspielung auf den Bebauungsplan „Eilbek 15“ mit der Aufschrift „Grün 15“ deutlich macht, was die Protestler im Viertel wollen: Eine Grünfläche planen.
Am Donnerstag soll ein Planungsworkshop im Bürgersaal (18 Uhr) den Anwohnern die Baupläne näherbringen, Veränderungswünsche aufnehmen und integrieren. Grundsätzlich in Frage gestellt werden sollen die Baupläne aber nicht mehr.
Genau das aber wollen viele Eilbeker. Sie hatten das Bürgerbegehren der Initiative „Eilbek wehrt sich“ unterstützt. Sie lehnte jede Bebauung der Fläche ab, hat aber nach eigenen Angaben nichts mit dem „Protestlaken“ zu tun. Das Bezirksamt hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und sich dabei auf zwei Beschlüsse der Senatskommission für Wohnungsbau berufen.
Allerdings sah der eine den Bau von 46, der zweite den Bau von 60 Wohnungen vor. Außerdem konnte der Bezirksamtsleiter den Verdacht nicht ausräumen, die Order von oben bestellt zu haben, um das Bürgerbegehren los zu werden.
Im Widerspruchsverfahren hat die Finanzbehörde der Initiative angeboten, ein Bürgerbegehren mit geänderter Fragestellung und empfehlendem Charakter für zulässig zu erklären. Das Wandsbeker Bezirksamt würde genau das gern vermeiden, um die rund 250.000 Euro zu sparen, die die Abstimmung kosten würde.
„Eilbek wehrt sich“ überlegt auch, Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens einzureichen. Der Anwalt der Initiative, Ralf Schröder, hatte dem Bezirksamt unter anderem vorgeworfen, seine gesetzliche vorgesehene Beratungspflicht gegenüber der Bürgerinitiative verletzt zu haben. Das Bürgerbegehren hätte leicht umformuliert werden können und wäre dann zulässig gewesen, sagte er.
Letzte Entscheidungen zur Klageinreichung bzw. zur Annahme des Vergleichsvorschlages der Finanzbehörde hat die Initiative noch nicht getroffen.