Hamburg. Zumindest, wenn man nicht überraschend von der Polizei kontrolliert werden möchte, während man Drogen von a) nach b) fährt.
"Fahr nicht ohne Licht, das ist gefährlich!" – diese mahnenden Worte haben wohl wirklich alle von ihren Eltern gesagt bekommen, wenn sie sich sportlich-dynamisch aufs Fahrrad geschwungen haben. Bei einigen ist die Botschaft angekommen. Andere wiederum müssen von der Polizei Hamburg daran erinnert werden. Und für einen 40 Jahre alten mutmaßlichen Heroin-Dealer endet die unbeleuchtete Radtour nicht mit einem Bußgeld, sondern vor dem Haftrichter.
Der Mann war den Beamten am Dienstagabend in St. Georg aufgefallen, als er die Norderstraße entlangfuhr, ohne Licht und auf "sehr unsichere" Weise, wie Polizeisprecherin Nina Kaluza erklärt. Zwar versuchte er noch, rasch ein Paket wegzuwerfen, stellte sich dabei aber in etwa genauso unauffällig an wie zuvor, weswegen die Polizisten die in Plastikfolie eingewickelten 30 Gramm mutmaßlichen Heroins rasch wieder einsammelten. Ein griffbereit mitgeführtes Messer taugte ebenfalls nicht als vertrauensbildende Maßnahme, weswegen der Mann dem Haftrichter vorgeführt wurde. Dieser muss nun darüber entscheiden, ob der 40-Jährige in U-Haft muss oder nicht.
Polizei Hamburg: Ob Fahrrad oder Auto – Verkehrssicherheit schützt vor Kontrolle
Apropos Haft und Licht: Auch im Auto sollte man stets für funktionierende Beleuchtung sorgen – speziell, wenn man per Haftbefehl gesucht wird. Diese Lektion hat ein Paketfahrer in Wilhelmsburg am Dienstag gelernt. Am Dienstagmorgen wurde der Mann ausgerechnet von Beamten der Fahrradstaffel (deren Räder mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit ordnungsgemäß beleuchtet sein dürften) kontrolliert, weil er ohne Licht und nicht angeschnallt durch die Georg-Wilhelm-Straße fuhr.
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Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag und sein Führerschein zur Einziehung ausgeschrieben war. Die Haftstrafe, eigentlich eine einmal verhängte Geldstrafe, aus der durch gezielte Ignoranz eine sogenannte "Ersatzfreiheitsstrafe" geworden war, konnte der 48-Jährige durch Zahlung des geforderten Betrags abwehren. Seinen Führerschein musste er jedoch abgeben. Weiterfahren durfte der Paketfahrer zwar nicht mehr – zum Glück hatte er einen Beifahrer dabei, der gänzlich unbescholten und im Besitz eines gültigen Führerscheins war.