Hamburg. Männer sollen mit ihrer Internetfirma Corona-Soforthilfen in Hamburg beantragt haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.
Lockdown in Zeiten von Corona: Das bedeutete geschlossene Geschäfte, gastronomische Betriebe, die dichtmachen mussten, Unternehmen, die zeitweise ihre Produktionen einstellten und ihre Mitarbeiter nach Hause schickten. Die Möglichkeiten insbesondere für kleinere Betriebe, vernünftig zu wirtschaften und Geld zu verdienen, gingen gen Null. Da sollte die Hamburger Corona-Soforthilfe greifen. Damit versprach der Senat für die Krisenzeiten Zahlungen — schnell und unbürokratisch.
Was gut gemeint war und vielen gebeutelten Betrieben tatsächlich aus einem finanziellen Tief heraushalf, war für einzelne jedoch eine Möglichkeit zum Betrug. Sie beantragten die Soforthilfen, ohne dazu berechtigt zu sein.
Betrug mit Corona-Soforthilfen? Brüder vor Gericht
In einem der ersten Hamburger Verfahren um den sogenannten Subventionsbetrug stehen nun zwei Brüder aus Harburg im Verdacht, mit ihrer Internetfirma insgesamt 14.000 Euro Corona-Soforthilfen zu Unrecht bezogen zu haben. Laut Anklage kam davon 5000 Euro aus dem Hamburger Corona-Topf, die anderen 9000 Euro sollen die beiden Männer aus Bundesmitteln erhalten haben.
Zum Prozessauftakt im Amtsgericht halten sich die beiden 38 und 33 Jahre alten Brüder Ferhat und Firat Z. Aktenordner vors Gesicht, um auf Fotos nicht zu erkennen zu sein. Fragen zu ihren Personalien beantworten sie, danach hüllen sie sich in Schweigen. Allerdings gibt der Verteidiger des älteren Ferhat Z. für seinen Mandanten die Erklärung ab, dieser habe den Antrag auf Subventionen „allein gestellt“. Der jüngere Bruder habe von diesen Vorgängen keinerlei Kenntnis gehabt. Für Firat Z. könnte eine Verurteilung gravierendere Folgen haben: Der 33-Jährige steht unter Bewährung.
14.000 Euro Corona-Soforthilfen zu Unrecht bezogen?
Im Einzelnen wirft die Staatsanwaltschaft Ferhat Z. vor, am 30. März 2020 online bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank „Hamburger Corona-Soforthilfe“ für eine mit seinem Bruder als Geschäftsführer betriebene Hamburger Internetfirma beantragt zu haben. Dabei soll er wahrheitswidrig angegeben haben, die GmbH habe zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 insgesamt 32.000 Euro erzielt. Im März seien es 12.000 Euro Nettoumsatz gewesen. Zudem habe der 38-Jährige erklärt, es bestünden keine Steuerschulden der GmbH.
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Laut Ermittlungen hatte der Betrieb allerdings im entsprechenden Zeitraum keinerlei Umsatz gemacht. Zudem hätten Steuerschulden in Höhe von mindestens 19.800 Euro bestanden, heißt es. Ein weiterer Vorwurf: Über eine in Estland neue gegründete Firma sollen die beiden Brüder im Sommer vergangenen Jahres vier Anleger dazu veranlasst haben, insgesamt 26.600 Euro in die angebliche Kryptowährung „Meduse Coin“ zu investieren. Das Geld hätten die Männer dann für eigene Zwecke verbraucht.
Corona-Soforthilfen: Prozess wird fortgesetzt
Bei der estnischen Firma habe es in der Werbung geheißen, im Unternehmen säßen Experten für Krytowährungen mit vielen Jahren Berufserfahrung, berichtete am Montag ein Kriminalbeamter als Zeuge. So seien Anleger zu Geldüberweisungen in die angebliche Kryptowährung veranlasst worden. „Unter Eindruck war: Das fachliche Wissen war bei beiden nicht vorhanden.“ Eine tatsächliche Auszahlung an die Kunden sei nie beabsichtigt gewesen.
Im Zuge der Ermittlungen seien die Polizisten auf einen möglichen Betrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen gestoßen. Andere Beamte hätten hier die Ermittlungen übernommen. „Aus meiner Sicht war die Firma nicht leistungsfähig. Die hatten ja auch hohe Steuerschulden.“ Der Prozess wird fortgesetzt.