Norderstedt. Vielen Betrieben drohen hohe Rückzahlungen – Warum das besonders die Friseure in der Region treffen könnte.
Sie fühlten sich erleichtert, als sie im April des vorigen Jahres Corona-Soforthilfe beantragen konnten. Sechs Wochen lang mussten Sibylle und Peter Adamczyk ihren Friseursalon in Norderstedt während des ersten Lockdowns ab Mitte März schließen. Jeglicher Umsatz blieb aus, laufende Kosten mussten aber weiterbezahlt werden. Da beruhigte es die Friseure zumindest ein bisschen, eine vierstellige Summe Soforthilfe erhalten zu haben.
Viele Betriebe überrascht von Rückzahlungsforderung
„Es war zu schön, um wahr zu sein“, sagt Sibylle Adamczyk heute. Vor ein paar Tagen hat die 62-Jährige Post von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erhalten. In dem Schreiben wird sie aufgefordert, zu ermitteln, wie groß ihr Engpass im vergangenen Frühjahr tatsächlich war und ob sie möglicherweise Geld zurückzahlen muss. Das Ergebnis: Die Adamczyks dürfen keinen einzigen Euro von der Hilfe behalten.
Viele Betriebe hat die Aufforderung zur Rückzahlung überrascht. Nicht alle haben das Geld beiseitegelegt. „Ich hätte niemals gedacht, dass wir die Unterstützung komplett zurückzahlen müssen, als wir den Antrag gestellt haben“, sagt Sibylle Adamczyk. Vielmehr hielt sie die Corona-Soforthilfe für einen fairen Ausgleich. „Wir konnten ja nichts dafür, dass wir unseren Laden schließen mussten und eineinhalb Monate keinen Umsatz machen konnten“, sagt sie.
440 Millionen Euro Soforthilfen in Schleswig-Holstein
Wer ist von der Rückzahlung noch betroffen? Und wie kommt sie zustande?
Im vergangenen Jahr sind mehr als 440 Millionen Euro allein über die Corona-Soforthilfeprogramme des Landes und Bundes in die schleswig-holsteinische Wirtschaft geflossen. Über 56.000 Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige haben laut Investitionsbank die Soforthilfe, die nur im ersten Lockdown bezogen werden konnte, erhalten.
Beantragen konnten sie den Zuschuss auf Basis des Liquiditätsengpasses, den sie grundsätzlich für drei Monate erwartet haben. Um schnell und unbürokratisch zu helfen, mussten Antragstellende die Höhe der benötigten Hilfen zunächst schätzen und keine Nachweise vorlegen. Die Anträge mussten zu diesem Zeitpunkt noch nicht von einem Steuerberater gestellt werden.
Friseure machten Überstunden nach langem Lockdown
Nun werden die Betriebe nach und nach von der IB.SH angeschrieben: Ist der Liquiditätsengpass niedriger ausgefallen, als im vergangenen Jahr prognostiziert, muss das erhaltene Geld komplett oder in Teilen zurückerstattet werden. „Die Unterstützung der Wirtschaft in Schleswig-Holstein in der Pandemie war und bleibt wichtig. Die Hilfe soll aber auch zielgerichtet sein. Kein Unternehmen soll weniger erhalten, als es braucht – aber eben auch keines mehr. Das ist schon allein ein Gebot der Fairness“, sagt Wirtschaftsminister Bernd Buchholz.
Insbesondere Friseure scheinen die Rückzahlungen hart zu treffen. Und das liegt ausgerechnet an den vielen Überstunden, die sie nach Wiedereröffnung geleistet haben. Anfang Mai 2020 wurden die Corona-Beschränkungen für Friseure aufgehoben.
Um die Nachfrage der Kunden, die während des Lockdowns sehnsüchtig auf einen Haarschnitt warteten, einigermaßen bedienen zu können, öffneten Sibylle und Peter Adamczyk, wie viele andere Friseure auch, ihren Salon an einem zusätzlichen Tag in der Woche und empfingen in den Abendstunden weitere Kunden. Durch ihre Mehrarbeit generierten sie folglich mehr Umsatz. Diesen Überschuss wollten sie dazu nutzen, um das fehlende Geschäft durch die mehrwöchige Schließung halbwegs zu kompensieren.
Überschuss im Mai wird Friseuren zum Verhängnis
Doch genau dieser Mehrverdienst, den Friseure im Mai durch harte Arbeit erwirtschaftet haben, wird ihnen nun zum Verhängnis. „Der höhere Umsatz führt dazu, dass der Engpass nicht so hoch ausfällt, wie ursprünglich angegeben“, erklärt Solveig Graff, Steuerberaterin bei Honfi Hsu. Fast all ihre Mandanten müssen die Soforthilfe zurückzahlen. „Das ist vielen nicht bewusst gewesen.“
Der Staat sieht die Betriebe nicht mehr als förderbedürftig an. Umsatzeinbußen während des Lockdowns spielen in der Berechnung keine Rolle, diese wollte der Bund nie ausgleichen – lediglich die Betriebskosten sollten gedeckt sein. Und die können Friseure durch ihren Überschuss selbst tragen. Allerdings: Wird ihnen nun die Soforthilfe wieder genommen, haben sie während der betreffenden drei Monate keinen Cent verdient.
Susanne Schädler, Friseurin in Norderstedt, muss ebenfalls die Hilfen komplett an den Staat zurückerstatten. „Ich kenne nicht einen, der das Geld behalten darf“, sagt sie. Im Frühjahr 2020 hat sie wegen der jetzigen Rückzahlung, wie auch die Adamczyks, einen Umsatz von Null Euro gemacht.
Corona-Soforthilfen sind steuerpflichtig
Hinzu kommt: Ihre Kranken- und Rentenversicherung muss sie als Selbstständige aus eigener Tasche zahlen. Gehalt hat sie während der Schließungen im Frühjahr und über den Jahreswechsel – rund 17 Wochen – nicht bekommen. Auf die vierstellige Summe, die sie als Hilfe erhalten hat, musste sie zudem Steuern zahlen – erst mit der nächsten Steuererklärung im kommenden Jahr erhält sie dieses Geld zurück. „Ich finde es frech, dass die Menschen so im Regen stehen gelassen werden.“
Monika Engling ist Obermeisterin der Friseur-Innung Mittelholstein. „Sollte wirklich die gesamte Soforthilfe zurückgezahlt werden müssen, wäre das ein Fiasko“, sagt sie. Vielen Geschäften würde die Schließung drohen. „Dann haben wir das nächste Problem.“
Noch nicht bei allen Betroffenen ist Post von der IB.SH eingegangen – die Rückmeldungen bei der Handwerkskammer Lübeck ihrer Mitgliederbetriebe waren bisher überschaubar. „Tatsächlich haben wir bisher nur in Einzelfällen von Betrieben gehört, die befürchten, durch die Rückzahlung in eine Notlage zu geraten“, sagt Sprecherin Anja Schomakers.
Regeln für Sofortprogramm mehrmals geändert
Die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) hatte bereits einige Anrufe. „Das war insofern zu erwarten, als dass das Sofortprogramm damals aufgrund der besonderen Eile mit heißer Nadel gestrickt war. Die Richtlinien wurden deswegen auch mehrmals geändert, und das führt jetzt teilweise zu Unklarheiten“, sagt Nils Thoralf Jarck, stellvertretender Hauptgeschäftsführer.
Die IHK zu Lübeck hätte zu Beginn der Corona-Beschränkungen bewusst Zuschüsse statt Kredite für geschädigte Unternehmen gefordert. „Daraufhin gab es die Soforthilfe 1 und 2. Diese Zuschüsse haben viele Unternehmen über Wasser gehalten und maßgeblich dazu beigetragen, eine Insolvenzwelle zu verhindern.“
Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Schleswig-Holstein, hat keine Kenntnis darüber, dass viele gastgewerbliche Unternehmen die Hilfen zurückzahlen müssen. Restaurants und Hotels mussten länger schließen als Friseure.
Bis zum 31. Oktober haben die Angeschriebenen nun Zeit, der IB.SH ihren tatsächlichen Engpass mitzuteilen. „Ich hätte es korrekt gefunden, wenn wir von der Soforthilfe wenigstens die Fixkosten behalten dürfen“, sagt Sibylle Adamczyk.