Hamburg. Der 75-Jährige wollte offenbar einen Streit schlichten, als ein 39-Jähriger ihn antisemitisch beleidigte. Staatsschutz ermittelt.

Erneut ist es in Hamburg zu einem antisemitischen Vorfall gekommen: Ein Mann hat einen 75-Jährigen, der durch das Tragen einer Kippa als Angehöriger der jüdischen Gemeinde zu erkennen war, als "Scheiß-Jude" beschimpft und verfassungsfeindliche Symbole verwendet. Nach Angaben der Polizei zeigte er ihm den Hitlergruß. Der Staatsschutz ermittelt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen war der 75-Jährige am Donnerstag gegen 10 Uhr in einem Geschäft an der Grindelallee in Rotherbaum, als er auf einen Streit vor dem Laden aufmerksam wurde. Der ältere Herr ging zu den streitenden Personen, vermutlich um schlichtend einzugreifen. "Doch er wurde unmittelbar von einem der Beteiligten antisemitisch beleidigt", sagte Polizeisprecherin Evi Theodoridou am Freitag.

Antisemitismus in Hamburg – Mann beschimpft 75-Jährigen

Der 39 Jahre alte Tatverdächtige ging in "aggressiver Haltung" auf sein Opfer zu, woraufhin dieses auswich. Nachdem er den Hitlergruß gezeigt hatte, entfernte sich der stark betrunkene Mann von dem Geschäft.

Bei einer Sofortfahndung entdeckten die Beamten den 39-Jährigen und nahmen ihn vorläufig fest. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen mangels Haftgründen wieder entlassen. Die Staatschutzabteilung des LKA hat die Ermittlungen übernommen.

2020 erschütterte Angriff auf jüdischen Studenten in Eimsbüttel

Zuletzt war im Mai ein junger Mann, der eine Kippa trug, aus einem Auto heraus in der Innenstadt antisemitisch beleidigt worden. Die Polizei suchte damals Zeugen zu dem Vorfall.

Im Oktober 2020 erschütterte ein Angriff auf einen jungen Juden vor einer Synagoge in Eimsbüttel wohl ganz Deutschland: Der Täter hatte den 26-Jährigen mit einem Spaten niedergeschlagen. Der Angriff kam für das Opfer so überraschend, dass der jüdische Student nicht mehr ausweichen konnte. Im Februar entschied das Gericht, dass der Täter dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss.