Hamburg. Der 35-Jährige beschädigt mehrere Pkw. Weitaus schlimmer ist, was die Polizei in seinem verlassenen Nissan entdeckte.

"Wie viele Straftaten kann man innerhalb weniger Stunden begehen?", fragt die Polizei Hamburg sarkastisch auf Twitter und kommentiert damit den Fall eines 35 Jahre alten Autofahrers in Billstedt. Der Mann soll am Dienstagmorgen nach mehreren Verkehrsunfällen geflüchtet sein. Ihm werden aber noch weitere Vergehen vorgeworfen.

Autofahrer kracht in Billstedt gegen geparkte Pkw

Wie Polizeisprecherin Nina Kaluza mitteilte, hatte ein Zeuge um 8.40 Uhr beobachtet, wie ein Autofahrer seinen Nissan Juke im Querkamp gegen einen geparkten Smart fuhr, ihn stark beschädigte und anschließend flüchtete. An der Speckenreye krachte der Mann mit dem Nissan gegen zwei geparkte VW Golf und entfernte sich erneut vom Unfallort. Später stellte sich heraus, dass der Nissan gemietet war.

Während der Sofortfahndung stießen Beamte auf den inzwischen verlassenen Nissan Juke: Der Fahrer hatte es der Polizei leicht gemacht und den Wagen unverschlossen und mit geöffneten Fenstern an der Kreuzung Steindlerweg/Legienstraße stehen gelassen.

Polizei Hamburg entdeckt Waffe und Drogen

Bei der Durchsuchung entdeckten die Polizisten "eine scharfe Schusswaffe samt Munition, zwei Ampullen Anabolika und mehrere negative Blanko-Corona-Testbescheinigungen", teilte Kaluza weiter mit. Sowohl das Mietfahrzeug als auch die darin entdeckten Beweismittel seien sichergestellt worden.

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"Wenig später erschien der mutmaßliche Fahrer des Juke an dem Wagen und wurde vorläufig festgenommen", so Kaluza. Er sei nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Da der Verdacht bestand, dass der 35-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen gefahren war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

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"Neben den Strafverfahren wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht, der Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Waffen- und das Arzneimittelgesetz wurde auch ein Verfahren wegen Beleidigung eines Polizeibeamten eingeleitet", heißt es weiter. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige von der Polizei entlassen. Es lagen keine Haftgründe vor.