Hamburg. Die Polizei fahndet auch am Mittwoch noch nach dem Schwerkriminellen Karl L. Der 52-Jährige ist seit Sonnabend verschwunden.
Der bekannte Straftäter Karl L. ist geflohen. Schon wieder. Der Kriminelle, der eigentlich im Hamburger Gefängnis "Santa Fu" einsitzt, ist erneut auf der Flucht. Das bestätigte die Polizei am Sonnabend. Auch am Mittwochmorgen wurde noch mit Hochdruck nach dem Mann gefahndet, hieß es aus der Justizbehörde. Das Unfassbare: Es ist sein mittlerweile vierter Fluchtversuch. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Am Sonnabend hatte der seit 2009 inhaftierte Mann laut Polizei Freigang, von 9.15 bis 17.15 Uhr. Doch von diesem Freigang kehrte er nicht wieder zurück. Nun fahndet die Polizei nach dem Kriminellen, der wegen bewaffneten Raubüberfalls in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel einsitzt.
Dabei ist Karl L. für seinen Freiheitsdrang bei Freigängen bekannt. Zuletzt ging das im Februar 2017 schief. Damals sollte der Mann zu einer Therapiestunde gebracht werden. Während die Begleitung vor dem Haus auf ihn wartete, machte sich L. über einen Nebeneingang davon. Mithilfe eines SEK-Kommandos wurde er drei Tage später geschnappt. In der Folge dessen seien gewährte Vergünstigungen zurückgenommen worden, betont die Justizbehörde in einer Pressemitteilung von Sonntag.
Er wollte Familienangehörigen besuchen und kehrte nicht zurück
Dem 52 Jahre alten Mann war der mehrstündige und unbegleitete Ausgang diesmal genehmigt worden, um einen Familienangehörigen zu besuchen, wie die Justizbehörde am Sonntag mitteilte. Als der Mann nicht zur vereinbarten Zeit zurück war, kontaktierte die Anstalt einen Angehörigen, hieß es weiter. Dieser gab an, L. sei wegen eines medizinischen Notfalls in ein Krankenhaus gebracht worden. Da sich dies jedoch nicht bestätigen ließ, wurde eine umgehende Fahndung nach dem Mann eingeleitet.
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L. war 2008 unter anderem wegen Raubes und räuberischer Erpressung in mehreren Fällen zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden, wie die Behörde weiter mitteilte. In den vergangenen Monaten war er auf eine mögliche Entlassung und Resozialisierung vorbereitet worden und hatte mehr als 40 unbegleitete Ausgänge wahrgenommen.
Machte Vorsitzender der Strafvollstreckungskammer Druck?
Grundlage für die Freigänge war laut Justizbehörde eine Empfehlung einer Gutachterin, die sich im September 2020 für die Lockerungen ausgesprochen hatte. Wie die Justizbehörde betont, hätte zuletzt im Dezember der Vorsitzende der zuständigen Strafvollstreckungskammer die Justizvollzugsanstalt per E-Mail an den Beschluss der Strafvollstreckungskammer aus September erinnert und gefordert, den Untergebrachten großzügiger als bisher zu behandeln.