Hamburg. Justizbediensteter soll für Schwerverbrecher Waren in das Gefängnis geschleust haben. Sein Lohn dafür: 15 Euro.
Wenn es stimmt, was die Staatsanwaltschaft dem Bediensteten der JVA Fuhlsbüttel zur Last legt, dann drängt sich vor allem eine Frage auf: Warum hat der 58-Jährige für so wenig so viel riskiert, unter anderem ein Strafverfahren und den drohenden Verlust seiner Beamtenrechte?
JVA-Bediensteter soll Waren ins Gefängnis geschmuggelt haben
Für einen inhaftierten Schwerverbrecher und ein Handgeld von je fünf Euro soll Nils H. dreimal Waren in das Gefängnis geschmuggelt haben. Seit Dienstag steht er wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Ebenfalls angeklagt: „Santa Fu“-Insasse Sven S. und dessen Verlobte Sarah H. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Bestechung vor.
Die mutmaßlichen Taten liegen bereits sechs Jahre zurück, Nils H. arbeitete damals in der Anstaltsbäckerei. Die Waren für den heimlichen Transport in den Knast beschaffte laut Anklage Sarah H. (57), die Verlobte von Sven S. (58).
Schmuggelware: Eiweißpulver, Riesengarnelen und Entenbrust
Zwischen Juli und Oktober 2014 soll Nils H. demnach unter anderem einen Fünf-Kilogramm-Eimer Eiweißpulver, einen Expander, ein Kilogramm Riesengarnelen, Rindfleisch und Entenbrust an den Sicherheitskontrollen vorbei in die JVA geschmuggelt haben.
Dort nahm Sven S., 2010 vom Landgericht Itzehoe wegen Vergewaltigung und Geiselnahme zu neun Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, die Waren in Empfang. Nils H. soll für die Touren jeweils fünf Euro kassiert haben.
Verdeckte Ermittlung gegen Verlobte eines Schwerverbrechers
Das Verfahren kam ins Rollen, nachdem ein Gefängnisinsasse 2014 die Verlobte von Sven S. an die Behörden verpfiffen hatte. Zunächst seien die Ermittlungen gegen die Frau verdeckt geführt, die Beschuldigte observiert worden, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach.
Dabei seien die jetzt angeklagten Taten festgestellt worden. Offenbar soll nicht einmal bestritten werden, dass Nils H. die Waren in die JVA geschleust hat. Die viel wichtigere Frage lautet ohnehin: Hat er dafür Geld kassiert? Oder handelte es sich um eine (unvergütete) Gefälligkeit? In diesem Fall hätte sich Nils H. wohl nur eines Dienstvergehens schuldig gemacht.
Bei Bestechung droht Verlust der Beamtenrechte
Hingegen droht Staatsdienern, die wegen Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilt werden, der Verlust ihrer Beamtenrechte. Zur Frage, ob Nils H. – wie üblich in solchen Fällen – bei fortlaufenden Bezügen seit nunmehr sechs Jahren vom Dienst suspendiert ist, äußerte sich die Justizbehörde gegenüber dem Abendblatt nicht. Zur Begründung verwies eine Sprecherin auf den Daten- und Personalschutz.
Bereits im Oktober 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Dass in der Sache so lange nicht verhandelt worden sei, habe mehrere Gründe, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. So habe die Spitze der zuständigen Abteilung im Amtsgericht mehrfach gewechselt, und es seien Nachermittlungen veranlasst worden, die allein anderthalb Jahre gedauert hätten.
Auch sei es sehr schwierig gewesen, Ende 2019 Termine mit den Verteidigern abzustimmen. Schließlich sollte im April 2020 verhandelt werden – diese Planung machte dann aber die Corona-Krise obsolet.
Angeklagte lehnten Geständnis gegen Geldstrafe ab
Wenig überraschend läuft alles auf eine streitige Hauptverhandlung hinaus. Eine vom Vorsitzenden Richter angeregte „verfahrenskürzende Verständigung“ – Geständnis gegen Geldstrafe – lehnten die Angeklagten gestern ab. Von den in Aussicht gestellten Strafen in Höhe von maximal 120 Tagessätzen hätten wegen der überlangen Verfahrensdauer außerdem jeweils 45 Tagessätze als bereits vollstreckt gegolten.
Die Verteidiger der Angeklagten verlangen zudem, dass Zeugen wie der damalige JVA-Anstaltsleiter, auch auf Fragen zur Identität des anonymen Hinweisgebers antworten müssen. Um den Gefangenen in Fuhlsbüttel zu schützen, war es den Zeugen bisher untersagt, seinen Namen preiszugeben.
Sicher ist: Der Fall wird die Justiz noch lange beschäftigen. Weil ein erneuter Wechsel in der Gerichtsabteilung bevorsteht, hat die Kammer die Verhandlung am Dienstag vorerst ausgesetzt. Bewegung in dieses träge dahindümpelnde Strafverfahren kommt wohl frühestens erst wieder im Mai 2021.