Hamburg. Ein Streit um Drogenschulden eskaliert. Vor Zeugen erschießt ein 29-Jähriger seinen Freund – und muss nun ins Gefängnis.

Viele Jahre sind sie Freunde, doch dann fallen tödliche Schüsse: Für den Mord an einem 26-Jährigen in Hamburg-Lohbrügge hat das Landgericht einen Hamburger zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Der 29-Jährige sei voll schuldfähig und habe nicht in Notwehr gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner am Freitag.

Der Angeklagte traf sich laut Gericht am frühen Abend des 27. Juni vergangenen Jahres mit seinem früheren Freund am Lohbrügger Markt, um über Streitigkeiten wegen Drogengeschäften zu reden. Sein Kontrahent hatte zwei kräftige Begleiter mitgebracht, um den 29-Jährigen unter Druck zu setzen. Der 26-Jährige forderte demnach 20.000 Euro von dem langjährigen Bekannten, der schließlich zu einer Pistole griff und zwei Schüsse abgab. Die anderen Männer waren unbewaffnet.

Zwei Jahre zuvor gab es schon einmal eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Deutschen: Nach Angaben des Gerichts hielt der 26-Jährige dem Älteren damals eine Waffe an den Kopf.

Tödliche Schüsse: Gericht macht Ausnahme

Die rechtliche Bewertung des Falls sei sehr schwierig gewesen, sagte Koerner. Normalerweise bedeute Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe. Doch es gebe „außergewöhnliche Umstände“ – unter anderem die vom Opfer aufgebaute Drohkulisse – zu berücksichtigen. Deshalb bekomme der Angeklagte diese etwas mildere Strafe. Sie rate ihm dringend, dieses für ihn günstige Urteil anzunehmen, sagte Koerner. Er solle so auch ein Zeichen in Richtung der Angehörigen setzen, dass er Verantwortung für seine Tat übernehme.

Die Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils verfolgte der im weißen Polo-Shirt erschienene Angeklagte ruhig, seine Miene verriet keine Gefühle.

Angeklagter bereut Mord von Lohbrügge

Zuvor hatte er die Gelegenheit zum letzten Wort genutzt, um sein Bedauern zu äußern. „Ich habe mir nie gewünscht, dass ein Mensch stirbt“, sagte der 29-Jährige am Freitag vor dem Landgericht. Der Angeklagte betonte, er sehe den Schmerz und die Trauer der Familie. Er hoffe, dass „sie ihren Frieden finden werden“.

Der Angeklagte musste sich wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sein Verteidiger betonte jedoch in seinem Plädoyer, dass es sich aus seiner Sicht nicht um einen Mord handele. Kein Mordmerkmal sei erfüllt. Das sah das Gericht anders und sprach von Heimtücke.

Der Angeklagte hatte laut Verteidigern geglaubt, sein Kontrahent habe bei dem Streit zu einer Waffe greifen wollen. „Der Angeklagte hat sich dieses Szenario im Nachhinein zurechtgelegt“, war die Vorsitzende Richterin jedoch überzeugt.