Hamburg. Das milde Urteil des Landgerichts Hamburg wurde vom Bundesgerichtshof beanstandet. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.

Das überraschend milde Urteil des Hamburger Landgerichts zum Mord auf dem Lohbrügger Markt hat ein Nachspiel: Der Bundesgerichtshof wirft den Kollegen vor, mit bloß elf Jahren statt der für Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe einen falschen Maßstab angelegt zu haben. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

An die Tat vom 27. Juni 2019 erinnern bis heute Kerzen am Zaun des Kinderkulturhauses am Lohbrügger Markt. Opfer Dennis K. (26) hatte sich laut Staatsanwaltschaft hier am frühen Abend mit dem späteren Täter, Salman A. (29), verabredet, um 12.500 Euro an Drogenschulden von ihm einzutreiben.

Mord auf Lohbrügger Markt: BGH verweist Fall zurück

Zwei mitgebrachte Muskelmänner sollten der Forderung Nachdruck verleihen, die im Gespräch sofort auf 20.000 Euro erhöht worden war. Salman A. zog schließlich eine mitgebrachte Pistole und gab zwei tödliche Schüsse auf Dennis K. ab – angeblich, weil er glaubte, dass sein Opfer in dem Augenblick selbst eine Waffe zückte. So soll es Dennis K. zwei Jahre zuvor bei einem anderen Drogengeld-Streit getan haben. Doch jetzt war er unbewaffnet.

Das Landgericht wertete die Tat im Urteil vom Februar in Teilen als Notwehr, weil der Täter selbst Opfer einer Erpressung war. Eine Sicht, die Nebenklage wie Staatsanwaltschaft damals schon scharf kritisierten. Wann der Prozess neu aufgerollt wird, ist offen.