Hamburg. 28-Jähriger ist auch wegen Raubes angeklagt. Mit einem Geständnis könnte er den drei Frauen eine Aussage im Prozess ersparen.

Nachdem er über sie hergefallen war, lief die 78 Jahre alte Dame wie benommen durch den Wilhelmsburger Inselpark. Zweimal rief sie um Hilfe. Ein Pärchen, das ihren Weg kreuzte, lief wort- und tatenlos an ihr vorbei. Erst ein Wachmann an der Edel-optics.de Arena ahnte, in welch dramatischer und hilfloser Lage sie sich befand. So erzählt es Angela Mohrmann-Krützfeld, die Anwältin der 78-Jährigen. „Der Mann hat sie aufgefangen und sich als Einziger um sie gekümmert“, sagt sie.

Die Tat ereignete sich am 23. April 2019 – und sie blieb nicht die einzige. Zwei weitere sollten folgen und vier Monate verstreichen, bis die Polizei den mutmaßlichen Serienvergewaltiger von Wilhelmsburg endlich gefasst hatte. Zwei weitere Frauen machten ein ähnliches Martyrium durch wie Ines P. (Name geändert). Erlebten, wie der Täter hinterrücks über sie herfiel, umklammerte, sie zu Boden riss und sich an ihnen verging – oder es zumindest versuchte.

Belästigte der Angeklagte schon früher Frauen?

Am Mittwoch hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der Angeklagte Artur D. – weißes T-Shirt, kurze dunkle Haare, abwesender Blick – ist bereits von einem erfahrenen psychiatrischen Sachverständigen begutachtet worden. Einen „Hang“ zur Begehung weiterer Straftaten dieser Art sah der Experte offenbar nicht, wie das Landgericht am Mittwoch durchblicken lässt.

In dem Gutachten sei nichts festgestellt worden, was die Anordnung einer Sicherungsverwahrung bisher rechtfertigen würde, sagt der Vorsitzende Richter. Mohrmann-Krützfeld findet allerdings, dass die Umstände der Tat durchaus zwingende Fragen aufwerfen.

Artur D. gilt in Deutschland zwar als nicht vorbestraft. Jedoch bemüht sich die Staatsanwaltschaft seit einigen Wochen und bisher vergebens um einen Zentralregisterauszug aus Griechenland, wo der gebürtige Albaner jahrelang lebte. Das Papier könnte auch Aufschluss über mögliche frühere Sexualdelikte geben.

Wie der Serienvergewaltiger vorging

Im Rückblick habe ihre Mandantin, eine „sehr beherrschte, feine Dame“, den Überfall als „existenzielle Bedrohung“ empfunden, sagt Mohrmann-Krützfeld. Als „etwas, dem man nicht entrinnen konnte.“ All das habe sie „schwer erschüttert.“ Ines P. lief am 23. April gegen 20.30 Uhr durch den Inselpark, als plötzlich Artur D. ihr von hinten an die Brust griff, so die Staatsanwaltschaft.

Als die Frau flüchtete, verfolgte er sie, holte sie ein, umklammerte sie, riss sie zu Boden und hielt der um um Hilfe schreienden Frau den Mund zu. Er drehte sie auf den Rücken, fixierte sie mit seinem Körpergewicht, fuhr ihr mit der Hand in den Intimbereich. Stöhnte, er werde sie missbrauchen und dann gehen. Doch weil die 78-jährige Rentnerin heftig Gegenwehr leistete, ließ er von ihr ab. Stattdessen durchsuchte er sie, raubte aus ihrer Handtasche ein Portemonnaie mit 240 Euro Bargeld und flüchtete.

Opfer wird Peiniger dank Geld los

Sein zweites Opfer, so die Anklage weiter, joggte am 4. August gegen 9.30 Uhr an der Wilhelmsburger Reichsstraße. Artur D. stieß die 24-Jährige demnach hinterrücks zu Boden, umklammerte die sich heftig wehrende und schreiende Frau und schleifte sie zu einer Unterführung in Richtung eines Fußballplatzes. Während er ihr mit einer Hand den Mund zuhielt, biss die 24-Jährige zu und dem Vergewaltiger eine Fingerkuppe ab.

Schließlich verging er sich auch an ihr, so die Anklage. Zwar hängte die Polizei unmittelbar nach dem Überfall Zeugenaufrufe in Tatortnähe auf. Doch Artur D. schlug noch einmal zu. Ein letztes Mal.

Sein drittes Opfer soll der 28-Jährige am 17. August missbraucht haben, ebenfalls an einem Morgen. Ganz in der Nähe des zweiten Tatortes packte er an der Rotenhäuser Straße eine 43-Jährige von hinten an den Schultern, sprang an ihr hoch, riss sie zu Boden und nahm sexuelle Handlungen an ihr vor. Um ihn zu stoppen, warf sie ihm ihr Portemonnaie zu. Tatsächlich ließ er da von ihr ab und ergriff die Flucht.

Vergewaltigte Frauen wollen Aussagen vermeiden

Artur D. soll dann aber erneut einer Joggerin nachgestellt haben. Zeugen bemerkten das und alarmierten die Polizei. Während der Sofortfahndung überprüften Beamte den 28-Jährigen im Inselpark – und entdeckten bei ihm das Portemonnaie der 43-Jährigen.

Wie die Polizei ermittelte, war die bei der zweiten Tat sichergestellte DNA identisch mit dem genetischen Fingerabdruck, den der Täter beim Übergriff auf Ines P. hinterlassen hatte. Im Ermittlungsverfahren soll Artur D. indes ein sexuelles Motiv nur für den Übergriff auf die 24 Jahre alte Joggerin eingeräumt haben. In den beiden anderen Fällen sei es ihm allein ums Geld gegangen. Wobei er bei der dritten Tat nicht ausschließen könne, „versehentlich“ den Intimbereich der 43-Jährigen berührt zu haben.

Ines P. und die überfallene Joggerin begleiten den Prozess als Nebenklägerinnen. Ihrer Mandantin sei es wichtig, nicht am Verfahren teilnehmen zu müssen, solange sie nicht als Zeugin gebraucht werde, so Mohrmann-Krützfeld. Artur D. will am nächsten Prozesstag zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen. Äußert er sich wie im Ermittlungsverfahren, dürfte den Frauen eine Aussage kaum erspart bleiben.