Hamburg. Die Frau musste wegen schwerer Verletzungen in ein künstliches Koma versetzt werden. Urteil deutlich unter den Forderungen der Anklage.
Armin B. hat seiner eigenen Ehefrau an ihrem Arbeitsplatz im Jobcenter Wandsbek Salzsäure ins Gesicht geschüttet. Dass bei Sonja A. keine Narben zurückgeblieben sind, hat sie ihren Kollegen zu verdanken: Sie wuschen ihr direkt nach der feigen Attacke die Säure aus dem Gesicht. Insofern, das konstatiert auch der Verteidiger von Armin B. kurz nach der Urteilsverkündung am Montag, müsse man wohl von „Glück“ für seinen Mandanten sprechen.
Vielleicht hat Armin B. (56) mit dem Urteil insgesamt Glück gehabt. Mit einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten wegen versuchter schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung und 12.000 Euro Schmerzensgeld blieb das Gericht deutlich unter den fünf Jahren und zehn Monaten Haft, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Regelrecht vernichtend fiel indes das moralische Urteil der Kammer aus: Bei der Säure-Attacke handele es sich um eine „teuflische und fürchterliche Tat“, sagte Richter Sönke Pesch.
Täter wollte Säure wohl selbst trinken
Auslöser für die Attacke war Eifersucht. Anfang 2016 hatte Sonja A. Kontakt zu einem früheren Schwarm aufgenommen. Es kam zum Zerwürfnis der Eheleute, die zwei Söhne im Alter von elf und 13 Jahren haben. Im März 2016 zog Armin B. aus der gemeinsamen Wohnung aus, es folgte ein Hin und Her gegenseitiger Forderungen. „Sie waren tief getroffen und tief gekränkt in Ihrer Rolle als Mann“, sagte Pesch.
Der Rosenkrieg erreichte im September 2016 seinen ersten Höhepunkt, als Armin B. dem neuen Lebensgefährten drohte, er werde „ihm die Eier abschneiden“ und ihn umbringen. Zwei Monate später, voller Wut wegen einer Geldforderung des Scheidungsanwalts, füllte Armin B. 330 Milliliter eines Reinigungsmittels mit 36-prozentiger Salzsäure in ein Honigglas ab und machte sich damit – wohl wissend, dass Hautkontakt mit der Säure zu Entstellungen führen kann – auf den Weg zu Sonja A., die im Jobcenter Wandsbek als Arbeitsvermittlern tätig war. Dort schüttete er ihr mit den Worten „Damit, du weißt, was Schmerzen sind“ den kompletten Inhalt ins Gesicht. Um ein Ersticken zu verhindern, musste die 46-Jährige in ein künstliches Koma versetzt werden. Zehn Tage lag sie auf der Intensivstation.
Vor Gericht hatte Armin B. gesagt, er habe die Säure vor den Augen seiner Frau trinken wollen. Dann aber habe eine provokante Aussage von Sonja A. eine „Kurzschlussreaktion“ bei ihm ausgelöst. Dass er die Säure tatsächlich trinken wollte, sei auch vor dem Hintergrund früherer Selbstmordpläne des Angeklagten nicht sicher ausschließbar, so Pesch.
Täter spielte Angriff vor Gericht herunter
Für eine Schutzbehauptung halte das Gericht jedoch die angebliche Provokation seiner Frau vor der Tat. Allerdings müsse die Kammer davon ausgehen, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit „erheblich vermindert“ gewesen sei – auch deshalb sei die Strafe zu mildern sei, so Pesch.
Dem Angeklagten riet Pesch, sich „mit der Tat auseinanderzusetzen und nicht vor ihr wegzulaufen“. Während der Verhandlung habe er die Tat immer wieder heruntergespielt. Seinen Anteil daran kleingeredet. Oder die Schuld bei seiner Frau gesucht. Pesch: „Dass sich Ihre Frau von Ihnen getrennt hat, kann keine Rechtfertigung für die Tat sein.“
Die Bilder vom Säureangriff: