Hamburg. Der Schiffsunfall an der Süderelbbrücke hat juristische Konsequenzen. Kapitän muss Bericht zufolge mit Strafe in Millionenhöhe rechnen.

Sieben Monate nach der Kollision eines Binnenschiffes mit der Süderelbbrücke hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Kapitän und dessen Lotsen erhoben. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der "Bild"-Zeitung sagte, werde wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs ermittelt. Der Zeitung zufolge muss der Kapitän, der Mitte Dezember 2014 das Schubschiff „Paula“ gegen die Autobahnbrücke der A1 über die Süderelbe zwischen Stillhorn und Harburg steuerte, zudem nun eine Strafe in Millionenhöhe befürchten.

Demnach fordern Hamburg und der Bund von dem Skipper rund 2,5 Millionen Euro Schadensersatz. "Der Schaden ist gegenüber dem Binnenschiff geltend gemacht worden", sagte Susanne Meinecke, Sprecherin der Verkehrsbehörde, dem Blatt. Die Verhandlungen erfolgen der Sprecherin zufolge derzeit außergerichtlich. Eigentümer der Brücke ist die Bundesrepublik, die Stadt Hamburg vertritt den Staat bei den Verhandlungen.

Das Schubschiff hatte bei dem Unfall einen Querträger auf einer Länge von 15 Metern beschädigt. Der Kapitän und sein Lotse fuhren nach der Kollision weiter bis nach Geesthacht, ohne die Wasserpolizei zu informieren. Noch Stunden nach dem Zusammenstoß fuhren schwere Lkws über die Autobahnbrücke. Ingenieure stellten später fest, dass der Hauptträger unter der Last hätte brechen können. Umfangreiche Reparaturarbeiten waren nötig, bis die Brücke im Juli für den Verkehr wieder freigegeben werden konnte.