Bei dem 26 Jahre alten Jugenddiakon waren 2778 Kinderpornos sichergestellt worden. Das Urteil des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Hamburg. Wegen des verbotenen Umgangs mit kinderpornografischen Bildern ist ein ehemaliger Jugenddiakon vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg verurteilt worden. Der Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem 26-Jährigen, der früher im schleswig-holsteinischen Uetersen als Jugenddiakon tätig war, wurde laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen November 2007 und Mai 2008 in sieben Fällen in einem Internetchat entsprechende Bilder erhalten und versandt zu haben. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung war im Juli vergangenen Jahres ein Laptop mit 2778 Bildern sichergestellt worden, die den sexuellen Missbrauch von Jungen unter 14 Jahren dokumentierten.

Der Jugenddiakon habe ihn Ende März über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt, sagte Johannes Bornholdt, Pastor und Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Erlöserkirchengemeinde Uetersen. Er sei umgehend suspendiert, und es sei ein Auflösungsvertrag geschlossen worden. Daneben sei der Diakon noch in der Klosterkirchengemeinde in Uetersen tätig gewesen.

Der schleswig-holsteinische Kinderschutzbund forderte einen schnelleren Informationsfluss an den Arbeitgeber. „Aus Sicht des Kinderschutzes ist es ein untragbarer Zustand, dass ein Diakon, bei dem die Polizei nachweislich kinderpornografisches Material sichergestellt hat, fast ein dreiviertel Jahr lang ungehindert weiter Zugang zu Kindern und Jugendlichen hatte“, sagte die Vorsitzende Irene Johns. Ein Fall wie in Uetersen dürfe nicht mehr vorkommen.