Rostock. Wegen versuchter sexueller Nötigung und Körperverletzung ist ein 32-jähriger Mann am Dienstag vom Rostocker Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Greifswalder im Juli 2010 am Rostocker Stadtrand einer Frau aufgelauert und sie überfallen hat. Er sei planvoll vorgegangen, hieß es. Das Opfer setzte sich aber zur Wehr, schrie und schlug den Angreifer so in die Flucht. Der Mann war kurze Zeit später von der Polizei gefasst worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zum Prozessauftakt den Tatvorwurf von versuchter Vergewaltigung auf versuchte sexuelle Nötigung abgeschwächt. Der Mann muss der Frau 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen und eine Therapie beginnen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, sich nicht an den Hergang der Tat erinnern zu können, bestritt aber jegliche sexuelle Absicht. Er könne sich seine Tat lediglich mit räuberischen Absichten erklären, sagte der Mann. Laut Polizeigutachten war er zum Tatzeitpunkt betrunken, der Blutalkoholwert wurde auf 1,5 Promille geschätzt.

Das Opfer trat als Nebenklägerin auf. Sie leide seit der Tat an schweren Angstzuständen, Verfolgungswahn und Schlaflosigkeit, teilte ihr Anwalt mit. Zudem sei die Beziehung zu ihrem Freund erheblich beeinträchtigt worden. Den Antrag der Verteidigung, die Öffentlichkeit für die Vernehmung des Angeklagten sowie für die Aussage des Sachverständigen auszuschließen, hatte der Vorsitzende Richter abgelehnt. (dpa)