Dem HSV-Fan droht auch Verurteilung wegen Körperverletzung. Sichergestellte SMS belasten den 22-Jährigen schwer.
Hamburg. Im Prozess um Rauchbomben vor dem Hamburger Fußball-Derby droht einem angeklagten HSV-Fan auch eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Einen entsprechenden rechtlichen Hinweis gab der Richter am Donnerstag vor dem Amtsgericht Altona. Der 22-jährige HSV-Anhänger muss sich bislang wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verantworten. Er schweigt zu den Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, wenige Tage vor dem Derby zwischen dem Hamburger SV und FC St. Pauli am 16. Februar 2011 drei selbst gebaute Sprengsätze an Sitzen im Gästefanblock der Imtech-Arena deponiert zu haben. Diese sollten zwei Minuten vor Anpfiff hochgehen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte „jeder Rauchkörper gereicht, um mehrere Personen zu verletzen“. Ein Stadionmitarbeiter hatte die Sprengsätze entdeckt und die Polizei alarmiert.
Auf dem Smartphone des mutmaßlichen Bombenlegers fanden Polizisten verdächtige Textnachrichten. Einen Tag nach dem Bombenfund bat er einen anderen Empfänger, „alles was Pyro ist aus dem Keller“ zu entfernen, las der Richter vor. Von einem anderen Absender kam demnach die Nachricht: „Ist das dein Werk, Redhead?“
Vor Gericht erklärte eine Polizistin, der Fanbeauftragte des HSV habe ihr gegenüber ausgesagt, dass der 22-Jährige am fraglichen Tag einen Schlüssel zum Fanraum im Stadion gehabt und diesen erst am späten Nachmittag zurückgebracht habe. Der Fanbeauftragte soll ebenfalls als Zeuge aussagen, war jedoch am zweiten Verhandlungstag erneut krank. Der Prozess wird am 2. Februar fortgesetzt. (dpa/abendblatt.de)