Die Steinwürfe vom Turm der Göttinger Jakobikirche haben für zwei Schüler ein gerichtliches Nachspiel.

Göttingen. Die Jugendlichen wurden wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ein dritter Täter kommt ohne Anklage davon, weil er zur Tatzeit im März dieses Jahres noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig war. Die Schüler hatten aus 60 Metern Höhe jeweils eine mehrere Zentimeter dicke Putzplatte in die Fußgängerzone geschleudert und Passanten in Lebensgefahr gebracht. Einige Fußgänger wurden von den Gesteinsbrocken nur knapp verfehlt. lni/HA