Wer ein Auto anzündet, muss wegen Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Doch wer nur "Schmiere" steht, ist nicht besser dran. Er kann vor Gericht genauso belangt werden wie jener, der den Brand aktiv legte.
Ob der Aufpasser wegen "gemeinschaftlicher Tatbegehung oder wegen Beihilfe vor Gericht steht, ist eine Tatfrage", sagt Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers.
Ohne Voll- oder Teilkaskoversicherung sind Opfer von Zündlern immer arm dran. Denn dann müssen die Betroffenen den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Zwar hat man theoretisch einen Anspruch auf Schadenersatz - doch bei den Tätern, die die Autos in Brand setzten, ist oft nichts zu holen.