Hamburg. Seit April ist Konsum legal. Allerdings gelten klare Vorgaben, vor allem zum Schutz von Kindern. Überraschendes Detail zu Anbauvereinen.

Seit April ist der Konsum von Cannabis legal – allerdings nur, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. So müssen etwa Mindestabstände zu Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Spielplätzen oder Jugendeinrichtungen eingehalten werden. In Fußgängerzonen ist das Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Diese Vorgaben haben aber nicht alle Kifferinnen und Kiffer in Hamburg beachtet. Denn seit der Legalisierung der Droge hat es bis 30. September bereits 59 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegeben. Das zeigt die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Am häufigsten wurde dabei in der Nähe von Spielplätzen Cannabis konsumiert, hier listet der Senat zwölf Fälle auf. Zusätzlich wurden Joints neunmal direkt auf einem Spielplatz geraucht. In weiteren neun Fällen wurde in Sichtweite einer Schule gekifft, fünfmal tagsüber in Fußgängerzonen und viermal in der Nähe von Jugendeinrichtungen.

Cannabis Hamburg: Das sind die häufigsten Verstöße

In vier Fällen kifften Volljährige in der Gegenwart von Minderjährigen, zweimal wurde verbotenerweise direkt in einer Sportstätte Cannabis konsumiert. Ebenfalls als Ordnungswidrigkeiten erfasst wurden Fälle, in denen mehr als die erlaubten 25 Gramm öffentlich mitgeführt (sieben Fälle) oder zu Hause mehr als die legalen 50 Gramm gelagert wurden (ein Fall).

In drei Fällen monierten die Behörden, dass zu Hause gehaltene Pflanzen nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter, vor allem von Kindern und Jugendlichen, geschützt gewesen seien. Hinzu kamen weitere, ähnlich gelagerte Verstöße.

Polizei Hamburg: Keine Beschwerden über Cannabiskonsum

Allerdings wurden trotz der 59 festgestellten Ordnungswidrigkeiten keine Verwarngelder erlassen, wie der Senat in seiner Antwort auf die CDU-Anfrage mitteilt. Immerhin seien 20 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Damit wurden 2269,50 Euro eingenommen. Verwarnungen gibt es für geringfügige Verstöße, Bußgelder für erhebliche Ordnungswidrigkeiten.

Überraschend: Seit der Legalisierung von Cannabis sind laut Senat weder bei den Bezirken noch beim Beschwerdemanagement der Polizei Beschwerden über störenden Cannabiskonsum eingegangen. Mögliche Beschwerden bei Polizeikommissariaten würden aber nicht erfasst, so die Senatsantwort.

Cannabis Hamburg: Bisher keine Anbauvereine genehmigt

Auch interessant an der Senatsantwort ist ein anderer Punkt: Bisher wurde in Hamburg noch kein einziger Anbauverein für Cannabis genehmigt, obwohl bereits zwölf Anträge darauf gestellt wurden. Die Anbauvereine sind eigentlich eine wichtige Säule der Cannabisfreigabe. Keine Aussage kann der Senat laut seiner Antwort dazu treffen, ob es durch die Legalisierung zu Einsparungen bei der Strafverfolgung gekommen ist.

Die Hamburger CDU sieht sich durch die Senatsantwort in ihrer Skepsis gegenüber der Cannabislegalisierung bestätigt. „Von Anfang an haben wir uns vehement gegen die auf Bundesebene von SPD, Grünen und FDP durchgesetzte Legalisierung ausgesprochen“, sagte ihr Fraktionschef Dennis Thering dem Abendblatt. „Dies geschah entgegen aller Warnungen von Ärzten, Vertretern der Polizei, der Richterschaft sowie den Innenministern der Länder.“

CDU Hamburg: Cannabisregeln schaffen ein „Bürokratiemonster“

Es sei unwahrscheinlich, dass es zu nennenswerten Kostenreduktionen bei der Strafverfolgung kommen werde, so Thering. „Ganz im Gegenteil: Dieses Bürokratiemonster kostet den Steuerzahler erheblich und bindet zahlreiche Mitarbeiter von Polizei und Ordnungsbehörden.“

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Da noch keine einzige Anbauvereinigung in Hamburg genehmigt worden sei, frage man sich, „woher das Cannabis stammt, das man aktuell an vielen Straßenecken riechen kann“, so Thering. „Es ist offensichtlich, dass die vermeintliche Legalisierung von Cannabis viele neue Herausforderungen mit sich bringt, und es bleibt abzuwarten, ob die versprochenen Effekte, wie die Eindämmung des kriminellen Cannabis-Schwarzmarkts, jemals realisiert werden.“