Hamburg. Gesundheitsämter in anderen Städten warnen schon lange. Nun äußert sich auch Hamburgs Gesundheitsbehörde zu der Pilzepidemie.

Wer sich diesen Pilz einfängt, muss sich auf einiges gefasst machen. Das Gesundheitsamt Berlin (-Neukölln) jedenfalls warnt schon seit Längerem vor dem Trichophyton tonsurans, den man sich bei unachtsamen Friseuren oder Barbern holen könne.

„In letzter Zeit häufen sich Haut- und Kopfhautinfektionen durch Trichophyton tonsurans, insbesondere nach Friseur- oder Barbershop-Besuchen“, so die Warnung. „Dieser sogenannte Fadenpilz wird häufig durch unzureichend gereinigte Haarschneidegeräte wie Rasierer oder Trimmer übertragen.“

Zuletzt machte sich der unangenehme Pilz offenbar auch in Hessen breit, wo Wiesbaden seine Bürger im September warnte. „Im Erkrankungsverlauf bilden sich eine Schuppenschicht oder Bläschen beziehungsweise Verkrustungen an der Kopfhaut“, schreiben die Hessen auf der Internetseite ihrer Landeshauptstadt. „Ein dauerhafter Haarverlust an den befallenen Regionen ist möglich, wenn zu lange mit dem Beginn der Behandlung gewartet wird.“ Und weiter: „Das Gesundheitsamt kontrolliert die Einhaltung der Hygienevorschriften und berät Friseur- und Barbershops zu den notwendigen Maßnahmen.“ 

Und in Hamburg?

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In der Hansestadt findet sich auf der offiziellen Internetseite der Stadt bisher kein Eintrag zu dem unangenehmen Pilz. Nun aber hat sich der Senat doch zu dem Thema geäußert, in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Darin gibt die Gesundheitsbehörde eher Entwarnung, oder, wenn man es böse formulieren wollte: Sie räumt ihre Ahnungslosigkeit ein.

„Trichophyton tonsurans ist ein Hautpilz, der keiner Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt, weshalb den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen vorliegen“, so die Senatsantwort. Immerhin: „Darüber hinaus liegen den zuständigen Behörden auch keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Infektionsgeschehen in Hamburger Barbershops vor, etwa durch entsprechende Beschwerden aus der Bevölkerung bei den bezirklichen Gesundheitsämtern.“

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Und weiter: „Für Barbershops gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für Friseursalons. So unterliegen die Betriebe unter anderem der infektionshygienischen Überwachung durch das jeweilige Gesundheitsamt. Bei Verdacht auf Mängel hinsichtlich der Hygiene, Ordnung und Sauberkeit werden anlassbezogene Begehungen durchgeführt.“

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Im Übrigen sei der Senat auch gegen die Einführung einer Meldepflicht für den Pilz. Diese wäre „aus fachlicher Sicht aufgrund der fehlenden Schwere der Erkrankung unverhältnismäßig“. Ist man in Hamburg also sicher vor Trichophyton tonsurans?

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Sicherheitshalber sollte man sich vermutlich auch hier an das halten, was die Berliner Gesundheitsexperten ihren Bürgerinnen und Bürgern raten: „Achten Sie bei der Wahl Ihres Friseurs oder Barbershops auf folgende Aspekte: Werden die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten? Werden insbesondere die Haarschneidegeräte, Stuhllehnen und Handtücher nach jeder Verwendung desinfiziert oder gewechselt? Sollten Sie Zweifel an der Hygiene haben, fordern Sie die Mitarbeitenden auf, die Geräte zu desinfizieren oder zu wechseln! Sie haben dieses Recht.“

An diesen Symptomen erkennt man laut Berliner Gesundheitsamt die Pilzerkrankung:

  • Rötungen und Juckreiz
  • Hautveränderungen am Nacken, Kopf- und im Bartbereich
  • Verdickung der Haut
  • wassergefüllte oder eitergefüllte Bläschen
  • brüchige Haare
  • schuppige Kopfhaut
  • und in schweren Fällen durch dauerhaften Haarausfall.