Hamburg. Frühere Staatsrätin in Berufung erfolgreich. Ein juristischer Fingerzeig für die weiteren Verfahren um Karten für die Rolling Stones?

Die sogenannte Ticket-Affäre um das Konzert der Rolling Stones im Hamburger Stadtpark im Jahr 2017 bleibt für die frühere Staatsrätin Elke Badde (64) praktisch folgenlos. Nachdem sie im Zusammenhang mit der umstrittenen Kartenvergabe des ehemaligen Bezirksamtsleiters Harald Rösler zunächst zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wird das Berufungsverfahren vor dem Landgericht nun gegen eine Geldauflage (niedriger fünstelliger Betrag) eingestellt. Das bestätigte das Gericht dem Abendblatt. Baddes Anwalt Otmar Kury sagte dem Abendblatt, dass die Staatsrätin im Ruhestand ihren tadellosen Ruf behalte.

Tatsächlich hatten auch die Staatsanwaltschaft und die Vorsitzende Richterin in der Berufung durchblicken lassen, dass man Badde nicht weiter belangen wolle. Sie hatte selbst eingeräumt, dass sie die nachträglich rückdatierte Erlaubnis für Rösler, am Konzert der Stones sowie an einem Vorempfang im Landhaus Walter teilzunehmen, als ihren Fehler sieht. Gleichzeitig machte Badde vor Gericht deutlich, dass sie an den Kauf-Tickets von Rösler überhaupt nicht groß interessiert gewesen sei. Dass sie ihr dann gar nicht zugestellt wurden, war ihr praktisch gleichgültig. Zum Konzert ging sie ohnehin nicht.

Hamburger Ticketaffäre um Rolling Stones: Ein Verfahren wurde eingestellt

Allerdings gingen Stones-Affäre und Anklage nicht spurlos an ihr vorbei. Vor Gericht machte Badde glaubhaft, dass sie die Vorwürfe persönlich stark belasteten. Vor allem die lange Zeit seit dem Konzert sowie die Wirren um Anklagen, Einstellungen und Urteile gegen verschiedene Beamte und Politiker haben ihr offenbar zugesetzt.

Auch wenn sie sicherlich keine Vorteilsnahme in ihrem Amt begangen hat, sah sich der Senat durch die Stones-Affäre dennoch gezwungen, seine Regeln für Geschenke neu zu bestimmen.

Stones-Affäre um Harald Rösler wird neu verhandelt

Ist die Einstellung in diesem Verfahren nun ein juristischer Fingerzeig für den neuen Prozess gegen Rösler, den das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nötig macht? Das ist nach Auskunft von Beobachtern schwierig zu sagen. Auch wenn der BGH in der ersten Instanz in Hamburg „durchgreifende Rechtsfehler“ im Rösler-Urteil sieht, ist längst nicht ausgemacht, ob Rösler erneut verurteilt oder freigesprochen wird.

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Der ehemalige Nord-Bezirksamtsleiter hat, das wurde im Prozess deutlich, in den Gesprächen vor der offiziellen Vermietung der Stadtparkwiese an den Veranstalter für das Konzert der Rolling Stones zunächst 300 Freikarten und 300 Kaufkarten gefordert. Später hat er sich auf 100 Freikarten herunterhandeln lassen. War sein Verhalten vor dem Konzert in irgendeiner Weise strafbar? Wann die Neuverhandlung stattfinden kann, ist noch ungewiss. Die Urteilsbegründung des BGH liegt noch nicht vor.