Hamburg. Was wird aus der Imam-Ali-Moschee, die nach der Razzia beschlagnahmt wurde? Es gibt erste Vorschläge, doch die Frage des Eigentums ist heikel.

Nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg und der Beschlagnahmung der Imam-Ali-Moschee an der Außenalster stellt sich eine heikle Frage: Was passiert mit der Blauen Moschee, die in den 60er-Jahren mit Geldern iranischer Kaufleute errichtet wurde und zu einem Hamburger Wahrzeichen wurde? Technisch und juristisch gesehen geht sie nun in den Besitz des Bundes über, denn das Bundesinnenministerium hat den Verein verboten. Doch Besitz ist noch nicht Besitz und noch längst nicht Eigentum.

Zwar hatten sich am Donnerstagabend vor der Blauen Moschee 250 Demonstrierende unter Polizeiaufsicht vor der Blauen Moschee friedlich zum Abendgebet versammelt, aber das Betreten war ihnen weiterhin strengstens untersagt. Polizisten hielten neben einem Absperrband vor dem Gelände Wache. Auch am Freitagmittag trafen sich nach Angaben der Polizei etwa 150 Muslime für das traditionelle Freitagsgebet auf der Straße vor der Moschee. Ein Imam sei vor Ort gewesen, sagte eine Polizeisprecherin. Die Polizei hatte die Moschee gesichert.

Wie ein Sprecher von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) dem Abendblatt sagte, werde das Vermögen des verbotenen Vereins vorerst nur verwaltet. Einen Monat lang hat der Verein Zeit, direkt vor dem Bundesverwaltungsgericht juristisch gegen Verbot und Beschlagnahme vorzugehen. Wenn die Moschee dann möglicherweise in den Bundesbesitz übergeht und dann von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) geführt wird, muss man klären: Kann sie per Grundbucheintrag auch Eigentum des Bundes werden? Beschlagnahmte Vermögensgegenstände sollen im Prinzip gemeinnützigen Zwecken zukommen.

Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster vom Bund verwaltet

Beeindruckende Kuppel und zwei Minarette: die Blaue Moschee an der Hamburger Alster
Beeindruckende Kuppel und zwei Minarette: die Blaue Moschee an der Hamburger Alster © FUNKE Foto Services | Andreas Laible

In jedem Fall, bestätigen Bundes- und Hamburger Quellen, gebe es künftig Gespräche zwischen beiden Seiten über die weitere Nutzung des schon ikonischen Gotteshauses mit der beeindruckenden Kuppel und den beiden Minaretten. Aus der iranischen Community in Hamburg waren schon gestern Stimmen zu hören, dass die Blaue Moschee weiter als Gebetsort und/oder als Begegnungszentrum der Religionen genutzt werden könne.

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Nach Verbot des IZH Hamburg Plakate an der Imam-Ali-Moschee

Muslime nehmen am Freitagsgebet in der Imam-Ali-Moschee des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) teil (Archivbild).
Muslime nehmen am Freitagsgebet in der Imam-Ali-Moschee des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) teil (Archivbild). © picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Hamburgs SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf denkt an eine „positive Weiternutzung des Gebäudes“ und meint: „Die Moschee soll künftig ein positiver Ort des Glaubens und der Kultur sein, in dem die grundlegenden Werte der Menschenrechte, Freiheit und Demokratie gelebt werden. Es ist uns wichtig, dass die zukünftige Nutzung der Blauen Moschee gemeinsam mit den Exil-Iranerinnen und -Iranern entwickelt wird.“

Am Donnerstag hatten offenbar Unterstützer des islamistischen IZH Plakate an der Blauen Moschee aufgehängt, auf denen zu lesen war, dass man Gläubigen ihr Obdach genommen habe. Und: „Ihr habt niemandem das Handwerk gelegt.“

Der Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg, Schura, sprach sich für den Erhalt der Moschee als Gotteshaus aus. „Die Schura Hamburg bedauert die Entwicklung im Zusammenhang mit dem Islamischen Zentrum Hamburg sehr“, heißt es in einer Mitteilung. Die Imam-Ali-Moschee sei religiöses Zentrum der schiitischen Musliminnen und Muslime in Hamburg und Deutschland gewesen. „Wir möchten mit Nachdruck betonen, dass es für Hamburger Muslime überaus wichtig ist, dass die Blaue Moschee an der Alster für Gläubige erhalten bleibt und zugänglich gemacht werden muss.“ Dazu befinde man sich bereits in politischen Gesprächen.