Hamburg. Bisher galt die Feiertagsruhe am Karfreitag von 2 Uhr und bis 2 Uhr am Sonnabend. Was sich jetzt ändert und ab wann neue Regel greift.

Gute Nachrichten für alle, die Ostern in die Disco zum Tanzen wollen oder Party machen möchten: Der rot-grüne Hamburger Senat hat das sogenannte Karfreitags-Tanzverbot gelockert.

In Absprache mit der evangelischen und der katholischen Kirche hat der Senat beschlossen, die Zeit der Feiertagsruhe am Karfreitag auf 5 Uhr bis 24 Uhr festzulegen. Die Regelung gilt bereits für das kommende Osterwochenende. Bisher galt das Verbot für „musikalische Darbietungen jeder Art in Gaststätten“ sowie „der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen“ am Karfreitag schon ab 2 Uhr und bis 2 Uhr am folgenden Sonnabend.

Tanzverbot und Feiertagsruhe am Karfreitag in Hamburg: Senat lockert die Regelung

Die neue Regelung, die auch für alle sportlichen Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik gilt, tritt am 23. März in Kraft und wird damit schon am kommenden Karfreitag greifen. Die Ruheregelung für den Totensonntag, also den letzten Sonntag vor dem 1. Advent, bleibt demnach unverändert: Hier soll weiter von 6 Uhr morgens bis 17 Uhr am Nachmittag Stille herrschen.Der Karfreitag ist im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag.

„Für Christen ist der Karfreitag – der auch stiller Freitag oder hoher Freitag genannt wird – eine Zeit der Besinnung, Trauer und der geistlichen Reflexion, und deshalb bestehen traditionell im gesamten Bundesgebiet unterschiedliche Ruheschutzzeiten, die auch sehr unterschiedlich ausgestaltet sind“, sagte der Sprecher des Senats, Marcel Schweitzer.

Ostern in Hamburg: Feiertagsruhe am Karfreitag gilt von 5 Uhr bis 24 Uhr

Eine Anpassung des Tanzverbots am Karfreitag wird seit Jahren von den Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft gefordert. Zuletzt waren sie mit einem Antrag, die Feiertagsschutzverordnung von 1957 zu überarbeiten und im Sinne einer offenen und diversen Gesellschaft auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen, im April vergangenen Jahres gescheitert.

Die Linke kritisiert den Beschluss als „untaugliches Reförmchen“: „Vergangenes Jahr ging Hamburgs Polizei am Karfreitag in einer beispiellosen Aktion gegen feiernde Menschen vor. Jetzt kommt der Senat ganz kurz vor Ostern mit einem Reförmchen dieses Tanzverbots: Statt 24 Stunden sollen die Hamburger*innen nun ‚nur‘ noch 19 Stunden die Füße still halten. Am Grundproblem ändert das aber nichts: Ein solches Verbot ist aus der Zeit gefallen. Bei allem Respekt vor dem Wunsch vieler Hamburger*innen, einen stillen und besinnlichen Karfreitag zu verbringen: Wir können nicht weiterhin allen anderen Menschen vorschreiben, wie sie diesen Tag zu begehen haben. Hamburg muss das Tanzverbot abschaffen und nicht nur hektisch und im allerletzten Moment bisschen korrigieren“, so Insa Tietjen, religionspolitische Sprecherin der Fraktion.

Die FDP spricht von „zu wenig Mut“, Die Linke von einem „untauglichem Reförmchen“

Kritik kommt auch von der FDP: „Mit kleinen Schritten nähert sich der Senat der gesellschaftlichen Wirklichkeit in unserer Stadt. Für eine Metropole, in die Menschen ja gerade wegen Kultur, Musik und Events kommen, ist das zu wenig Mut. Wir sind dafür, dass es jedem selbst überlassen bleibt, wie er den Karfreitag begeht und fordern deshalb eine Abschaffung des Tanzverbots. Es sollte aus unserer Sicht jedem selbst überlassen bleiben, ob er Kultur erleben oder feiern möchte, oder den Karfreitag aus religiösen Gründen anders begehen möchte. Diese Linie vertritt auch der Kultursenator, der damit jedoch im Senat keine Mehrheit findet“, sagt die FDP-Landesvorsitzende Sonja Jacobsen.

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen bewerten diese Entscheidung als guten, zeitgemäßen Schritt: Der Senat berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse religiöser Menschen, die am Karfreitag einen Tag der Ruhe und Besinnung einfordern, als auch die Wünsche derjenigen, die tanzen gehen wollen.

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„Verkürzung ist ein richtiger und zeitgemäßer Weg für eine Großstadt wie Hamburg“.

Dazu Jennifer Jasberg, Vorsitzende der Grünen Fraktion Hamburg: „Für viele Menschen in unserer Stadt ist das Ausgehen und Feiern, das Genießen von Club- und Konzertkultur von hoher Bedeutung. Hamburg ist eine überwiegend säkulare Stadt, ein Großteil der Menschen ist hier nicht kirchlich gebunden. Vor diesem Hintergrund war die bisherige Regelung eines sogenannten Tanzverbotes von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Ostersamstag nicht mehr zeitgemäß. Dennoch gilt es natürlich, den Schutz der religiösen Ansprüche grundsätzlich zu achten. Es ist sehr erfreulich, dass dem Hamburger Senat nun ein tragfähiger Kompromiss gelungen ist. In der Vergangenheit haben uns immer wieder viele Stimmen erreicht, die die bisherige Regelung zu restriktiv fanden. Die nun erfolgte Verkürzung des sogenannten Tanzverbots ist der richtige und zeitgemäße Weg für eine moderne Großstadt wie Hamburg.“

Das bisherige strikte Musik- und Tanzverbot sei nicht mehr zeitgemäß gewesen, sagt Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Der Karfreitag ist ein Feiertag mit besonderem Charakter. Er soll als ruhiger Festtag gelebt werden und ist für die christlichen Glaubensgemeinschaften einer der wichtigsten Tage des Jahres. Gleichzeitig gibt es in Hamburg eine plurale Stadtgesellschaft mit unterschiedlichsten Bedürfnissen. Die neue Regelung ist pragmatisch und nimmt Rücksicht auf die verschiedenen Lebenslagen der Menschen in unserer Stadt.“

Auch der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hamburg begrüßt die Entscheidung des Senats. „Die Feiertagsruhe am Karfreitag galt seit Jahrzehnten von 2 Uhr morgens bis 2 Uhr am folgenden Tag. Wir begrüßen, dass der Senat die Feiertagsruhe jetzt eingeschränkt hat“, sagt Landesgeschäftsführerin Ulrike von Albedyll. (mit lno)