Für 2,7 Millionen Euro soll ein Miethaus an der Eichenstraße in Eimsbüttel zwangsversteigert werden. Was bedeutet das für die Mieter?
Hamburg. Die Mieter des Hauses an der Eichenstraße 27 in Eimsbüttel, unweit der U-Bahnhaltestelle Osterstraße, sind in Sorge. Die Straße mit ihren Altbauhäusern gehört zu den schönsten des Stadtteils. Die Wohnlage ist optimal, wer hier wohnt, hat es geschafft - denkt man. Doch nun droht Ungemach, das Grundstück an der Eichenstraße 27 - samt 3-stöckigem Gebäude - soll am 30.November im Amtsgericht Mitte zwangsversteigert werden, für mindetens 2,7 Millionen Euro. Was bedeutet das für die Mieter?
Eine Ortsbegehung soll Aufschluss geben: Das cremefarbene Haus ist äußerlich gut in Schuss. Balkone und Fensterrahmen sind aufwendig verziert. Im Erdgeschoss ist seit 1995 das Reisebüro "Mare Baltikum Reisen" und wirbt mit den Flugzielen Litauen und Finnland. Auf der anderen Seite der Eingangstür liegt die "Praxis für Ergotherapie und Prävention", die dort bereits seit 1993 ansässig ist. Zwei Institutionen die fest verwurzelt sind im Viertel. Aus der Zahnarztpraxis im ersten Stock dröhnt das Brummen eines Bohrers. Sämtliche der acht Wohnungen sind vermietet - kein Wunder in dieser Lage. Zwingende Gründe für eine Versteigerung sucht man äußerlich also vergebens.
Gespräche mit den Mietern bringen ein wenig Licht ins Dunkel – und sehr viel mehr Sorge um die Zukunft zum Ausdruck: Viele befürchten, dass nun Investoren in das Wettbieten einsteigen und das Gebäude zum Spekulationsobjekt wird. "Ich habe existentielle Ängste", offenbart eine der Mieterin, die – wie die anderen – nicht namentlich genannt werden möchte. Was herrscht ist allgemeine Verunsicherung. Denn wie die Auktion am Mittwoch ausgehen wird lässt sich naturgemäß nicht vorhersehen.
Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg gibt erstmal Entwarnung. "Grundsätzlich gilt: Kauf und Ersteigerung bricht nicht Miete." Selbst eine Umwandlung in Eigentumswohnungen würde demnach einen zehnjährigen Kündigungsschutz für die Mieter gewährleisten. Der Leiter der Rechtsabteilung gibt allerdings auch zu bedenken, dass Gewerbetreibende generell schlechter gestellt seien als Privatmieter. Für sie gelte kein solch umfangreicher Kündigungsschutz.