Auch wenn die Wirte ab dem 22. Juli auf den Bürgersteigen Lärmschutzschirme aufstellen müssen, ist noch kein Schirm zu entdecken.

Hamburg. Ab dem 22. Juli müssen Wirte, die die neu aufgepflasterten Flächen auf den Bürgersteigen für ihre Außengastronomie nutzen möchten, Lärmschutzschirme aufstellen. Doch auch wenn die Frist bald abläuft, ist in der Susannenstraße bisher kein einziger solcher Schirm zu entdecken.

Da die Lärmschutzschirme nicht so leicht erhältlich seien, würden zunächst auch Sonderanträge der Wirte akzeptiert, so Nils Fischer, Pressesprecher des Bezirksamts Altona. Sofern die Gastronomen die Bestellung von Schallschutzschirmen nachweisen könnten, dürften sie die Außenflächen dann zunächst auch so nutzen.

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Viele Gastronomen sind allerdings völlig ratlos, wenn es um die Beschaffung der Lärmschutzschirme geht. “Niemand kann uns sagen, wie und wo wir die Schirme bekommen”, berichtet Günnar Erdogan vom “VaVeloce”. Ähnlich geht es den Wirten in den benachbarten Bars. Davoud Cheraghi vom “Café Presse” ist verärgert: “Erst haben wir die teuren Bauarbeiten auf den Gehwegen bezahlt, nun dürfen wir die Flächen gar nicht nutzen, weil wir nicht alle Vorschriften erfüllen können.”

Bezirksamtssprecher Fischer rät den Gastronomen, sich an das Amt für Verbraucherschutz zu wenden. Hier bekämen sie Informationen darüber, wie sie die geforderten Schirme beschaffen können. Ob die ersten Lärmschutzschirme pünktlich zum 22. Juli aufgestellt werden, erscheint angesichts der derzeitigen Verwirrung mehr als fraglich.