Hamburg. Jugendlicher nun in geschlossener Psychiatrie. CDU erhebt Vorwürfe. Sozialbehörde verweist auf Datenschutz und gibt keine Auskunft.

Nachdem der gefährliche 14-Jährige, der die Hamburger Polizei in Atem gehalten hat, am Montag in der geschlossenen Psychiatrie im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) untergebracht wurde, erhebt die CDU in der Bürgerschaft Vorwürfe: „Hamburg ist auf solche extremen Fälle einfach nicht vorbereitet“, sagt der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dennis Gladiator.

„Wir haben keine geeignete geschlossene Einrichtung, weil man sie hier nicht will. Das ist eine rein politische Entscheidung.“ So sei man auf das Wohlwollen und die Bereitschaft von Einrichtungen außerhalb Hamburgs angewiesen.

Polizei Hamburg observierte den 14-Jährigen rund um die Uhr

Dass der Junge jetzt in der geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen wurde, begrüßt Gladiator. „Das ist eine deutlich bessere Lösung als eine Unterbringung bei Kinder- und Jugendnotdienst in der Feuerbergstraße. Das gilt sowohl für das Wohl des Jungen wie für das Wohl der Allgemeinheit.“

Der 14-Jährige war, für die Behörden offenbar völlig überraschend, am 7. Juni aus der Untersuchungshaft entlassen worden, nachdem eine Jugendrichterin ihn in einem Verfahren um ein versuchtes Tötungsdelikt freigesprochen hatte. Denn niemand hatte sich offenkundig erfolgreich um eine geeignete Unterbringung für den Jungen gekümmert. Er kam zum Kinder- und Jugendnotdienst, bei dem es sich allerdings nicht um eine geschlossene Einrichtung handelt.

Gericht muss Beschluss zur Unterbringung in geschlossener Psychiatrie fällen

Die Polizei erwirkte daraufhin eine Genehmigung zur Überwachung des 14-Jährigen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Diese Genehmigung wäre am Freitag dieser Woche ausgelaufen und hätte neu beantragt werden müssen.

Die zuständige Sozialbehörde bestätigt auf Anfrage, dass der Jugendliche nicht mehr im Kinder- und Jugendnotdienst an der Feuerbergstraße untergebracht ist, will ansonsten aber keine Fragen beantworten – mit Rücksicht auf den Sozialdatenschutz, wie Behördensprecher Wolfgang Arnhold erklärt. Allgemein gesprochen müsse ein Gericht den Beschluss zur Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie treffen. Warum dies erst jetzt geschah, nachdem der 14-Jährige bereits Anfang Juni aus der Haft entlassen worden war, beantwortete er nicht – mit Verweis auf den Sozialdatenschutz.