Hamburg. Auf ihrem strikten Pandemie-Kurs agierte die Stadt vorsichtiger als andere Länder. Das schaffte Möglichkeiten, stieß aber auch auf Kritik.

Der rot-grüne Senat hat in der Corona-Pandemie von Beginn an auf einen eher vorsichtigen Kurs gesetzt. Geprägt hat diesen vor allem Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), der als gelernter Labormediziner schnell durchschaut hatte, welche Gefahr von dem Virus ausgeht und sich bei möglichen Gegenmaßnahmen eng am Rat der Wissenschaft orientierte.

Dabei lag er in der Regel auf einer Linie mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Beide warnten bereits im Spätsommer 2020 vor einer zweiten Welle im Herbst – die dann auch mit Macht kam und für Zehntausende Todesfälle vor allem unter älteren Menschen sorgte. Als eines der ersten Bundesländer zog Hamburg im März 2021 die „Notbremse“, verhängte sogar eine Ausgangssperre – im Ergebnis sanken in der Hansestadt die Infektionszahlen, während sie anderswo weiter stiegen.

Strikte Corona-Maßnahmen für Ungeimpfte

Tschentscher hatte auch relativ früh nach Beginn der Impfungen klargestellt, dass irgendwann gewisse Einschränkungen nur noch für Ungeimpfte gelten werden. Im Spätsommer 2021 war Hamburg mit seinem 2G-Optionsmodell bundesweit Vorreiter: Veranstalter und Betreiber von Clubs, Diskos und anderen Events konnten wählen, ob sie nur noch Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt gewähren – dafür aber viele Beschränkungen nicht mehr beachten mussten.

Später wurde daraus 2G plus: Wer nur Geimpfte und Genesene einließ, die zusätzlich negativ getestet waren, konnte seine Kapazitäten wieder weitgehend ausschöpfen. Das schaffte Möglichkeiten, die auch genutzt wurden: So spielte der FC St. Pauli Ende 2021 vor fast vollem Haus, während andere Clubs die Zuschauer aussperren mussten.

Kritik an Hamburgs Hotspot-Regelung

Einen Sonderweg (gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern) beschritt Hamburg auch im März 2022: Weil die Ampel-Koalition auf Druck der FDP bundesweit fast alle Maßnahmen ausliefen ließ, erklärte sich die Hansestadt zum „Hotspot“ und verlängerte zumindest die Maskenpflicht in Innenräumen und 2G plus für Clubs und Diskos bis Ende April.

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz räumte diese Möglichkeit ein. Aus Sicht von AfD und FDP waren die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt: Die AfD klagte gegen die Hotspot-Regelung und verlor vor Gericht, FDP-Landeschef Michael Kruse wollte auch auch klagen, löste damit aber einen heftigen innerparteilichen Streit aus – an dessen Ende er auf die Klage verzichtete.