Hamburg. Schulen sollen auf einen Wechsel in den Hybridunterricht vorbereitet werden. Dazu müsste notfalls das Schulgesetz geändert werden.

Die CDU-Opposition fordert einen Kraftakt von Senat und Schulbehörde, um die Schulen flächendeckend auf einen kurzfristigen Wechsel in den Hybrid- oder Wechselunterricht vorzubereiten. Laut einem dem Abendblatt vorliegenden Bürgerschaftsantrag, der in der Sitzung am 16. Dezember beraten wird, sollen unter anderem alle Klassenräume mit einem Kamera-Videosystem ausgestattet werden, damit der Unterricht in einen anderen Raum oder nach Hause übertragen werden kann, wenn die Klassen geteilt werden.

Schulsenator Ties Rabe (SPD) hält in Zeiten der Corona-Pandemie grundsätzlich am Präsenzunterricht fest. Gleichzeitig haben aber 20 Gymnasien und Stadtteilschulen mit höheren Infektionszahlen die Möglichkeit erhalten, von der achten Klasse an für die Dauer von sechs Wochen Hybridunterricht einzuführen, um die Infektionszahlen zu senken. Die CDU hält die Bemühungen für richtig, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, fordert aber zugleich eine bessere Vorbereitung auf den Fall insgesamt wieder deutlich steigender Infektionszahlen.

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Videoüberwachung laut Schulgesetz nicht zulässig

Die Ausstattung mit Videosystemen würde es ermöglichen, dass alle Schüler am Unterricht teilnehmen können, auch wenn nicht alle im Klassenraum sitzen. Laut Schulgesetz ist allerdings die „Videoüberwachung ... des Inneren von Klassenräumen, Beratungs- und Lehrerzimmern, sanitären Anlagen und Umkleideräumen“ nicht zulässig. „Um den Einsatz von Videosystemen in Klassenräumen rechtlich abzusichern, wollen wir, wenn notwendig, das Hamburger Schulgesetz entsprechend anpassen“, sagt Birgit Stöver, schulpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion.

Zwar hat die Schulbehörde innerhalb kurzer Zeit mehr als 40.000 Laptops und Tablets im Rahmen des Digitalpakts III, der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wurde, an die Schulen ausgeliefert. Insgesamt stehen 50.000 mobile Endgeräte bereit – ausreichend für ein Viertel der Grundschüler und jeden fünften Schüler einer weiterführenden Schulen. Aber es gibt, wie berichtet, erhebliche Probleme mit der abschließenden Einrichtung der Geräte, die erforderlich ist, um sie zu nutzen. Mehrfach beklagten sich Schulleiter und Lehrer darüber, dass die Geräte nicht eingesetzt werden könnten, weil es an IT-Knowhow an den Schulen fehle.

Alles nutzt wenig, wenn die Schulbehörde nicht zu Potte kommt

„Erst gab es zu wenig technische Geräte an den Schulen, jetzt fehlen die Fachkräfte, um diese zu installieren und auch zu warten“, sagt Stöver. Noch immer seien viele Laptops an den Schulen nicht einsatzbereit. „Der Bund kann noch so viele Digitalpakte mit den Ländern schließen und Geld zur Verfügung stellen – das alles nutzt wenig, wenn die Schulbehörde nicht zu Potte kommt“, sagt die CDU-Schulpolitikerin.

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Stöver wirft Senat und Schulbehörde vor, die Schulen mit dem Problem allein zu lassen. „Es ist zu viel verlangt, jede Lehrkraft von heute auf morgen zum IT-Experten im Selbststudium machen zu wollen. Der Senat macht es sich zu einfach, wenn er meint, mit der Bestellung und Auslieferung der Technik seine Pflicht erledigt zu haben“, heißt es in dem CDU-Antrag.

CDU fordert Senat auf, Schulen das Geld schnell zur Verfügung zu stellen

Hamburg stünden aus der am 4. November in Kraft getretenen Bund-Länder-Vereinbarung im Rahmen des Digitalpakts III insgesamt 12,7 Millionen Euro zur Förderung von Administratoren an Schulen zur Verfügung. Die CDU fordert den Senat auf, den Schulen das Geld schnell zur Verfügung zukommen zu lassen. „Da es in Zeiten des Fachkräftemangels nicht realistisch ist, dass alle Schulen zeitnah eigene IT-Fachkräfte einstellen, zumal es sich je nach Schulgröße auch manchmal nur um eine halbe Stelle oder gar weniger handeln dürfte, bietet es sich an, dass die Schulbehörde hier als Dienstleister agiert“, heißt es in dem Bürgerschaftsantrag.

„Eine zentral organisierte Installation und Wartung der IT würde die aktuell für dieses Thema zuständigen Lehrkräfte zudem entlasten und ihnen wieder mehr Raum für die Nutzung der vorhandenen digitalen Angebote geben.“

Ein weiterer Baustein für einen erfolgreichen digitalen Unterricht stellt aus Sicht der CDU die Einrichtung des datenschutzkonformen Lernmanagementsystems (LMS) „Lernen Hamburg“ an allen Schulen dar. Nach Angaben des Senats nutzten bis zu den Herbstferien erst ein Drittel aller staatlichen allgemeinbildenden Schulen und zwei Drittel aller berufsbildenden Schulen das LMS – zusammen mehr als 100 Schulen.

Alle Schule sollen flächendecken WLAN erhalten

„Nach aktuellem Stand werden bis Ende des Jahres 2020 rund 175 Schulen das zentrale LMS nutzen. Bei Fortsetzung dieser Aufnahmegeschwindigkeit können alle staatlichen Schulen im laufenden Schuljahr in das LMS aufgenommen werden“, heißt es in der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Schulpolitikerin aus dem Oktober.

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Schließlich fordert die CDU wie zuvor auch schon die Linken-Fraktion, alle Schulen flächendeckend mit WLAN auszustatten und dabei eine Bandbreite von mindestens einem MBit/s pro Schüler und Lehrkraft zur Verfügung zu stellen.

„Damit wir mehr Sicherheit bekommen, dass die Systeme funktionieren, schlagen wir Testtage vor“, sagt Stöver. Aus Sicht der Union bietet sich nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins die Zeit direkt nach den Weihnachtsferien ab 5. Januar an.