Hamburg. Geht Fröhlichs Abrechnung mit der Politik auf die Edathy-Affäre zurück? Senator Steffen blieb bemerkenswert nachsichtig.
Nachsicht zu üben, gar zu verzeihen, gehört generell nicht zu den hervorstechenden Eigenschaften von Politikern. Justizsenator Till Steffen (Grüne) ist ein Vertreter dieser Spezies, dem auch Parteifreunde nicht nachsagen, dass er einem Streit aus dem Weg gehe oder ein übertriebenes Harmoniebedürfnis habe. Doch gerade Steffen lieferte in dieser Woche ein bemerkenswertes Zeugnis der Menschenfreundlichkeit ab – wenngleich wiederum nicht ganz ohne Eigennutz. Aber dazu später.
Der Steffen unterstellte Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich hatte im Abendblatt eine Art Generalabrechnung mit der Politik formuliert und von „Vereinnahmungstendenzen“ gesprochen, die die Staatsanwaltschaft stärker an die Exekutive binden solle. Die Anklagebehörden verfügten im Zuge von Ermittlungen häufig über „politisch brisante Erkenntnisse und sind damit ein sehr wichtiges Instrument zum Machterhalt“ der politisch Verantwortlichen. „Wir als Staatsanwälte haben das Gefühl, dass man uns zunehmend in unserer originären Rolle entmündigt und für justizfremde Zwecke missbraucht“, sagte Fröhlich. Starker Tobak.
Nun hatte es der Spitzenbeamte zwar unterlassen, seinen Dienstvorgesetzten Steffen und die Justizbehörde ausdrücklich als Adressaten seiner Kritik zu erwähnen, aber auf welcher Erfahrung sollten seine Aussagen beruhen, wenn nicht auf der, die er seit fast vier Jahren als Generalstaatsanwalt in Hamburg macht? Zumal Fröhlich nicht explizit ausgeschlossen hatte, dass es auch in Hamburg zu politischem Missbrauch kommt. Das zu unterlassen war mindestens politisch naiv. Steffen hätte also mit Recht hellauf empört über seinen „General“ sein können. Doch der Justizsenator reagierte so, als wollte er sagen, jedem widerfährt einmal ein Patzer.
Staatsanwalt Fröhlich bekommt gerade noch freundliche Abfuhr
Es dauerte keine 24 Stunden, bis Fröhlich nach einem rund 40-minütigen Gespräch mit Steffen die Kehrtwende vollzogen hatte. „Ich möchte klarstellen, dass es in Hamburg keine Einflussnahme seitens der Politik auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben hat. Auch einen Missbrauch der Berichtspflicht (der Staatsanwaltschaft an die Justizbehörde, die Red.) gibt es in der Hamburger Praxis nicht“, teilte Fröhlich in einem Statement mit.
Der Generalstaatsanwalt musste es ertragen, dass Steffen in derselben Pressemitteilung ein wenig staatsbürgerlichen Unterricht gab. „Die Übertragung der Dienst- und Fachaufsicht der Landesjustizverwaltungen (über die Staatsanwaltschaften, die Red.) leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, das heißt, die Staatsanwaltschaften brauchen eine Kontrolle durch gewählte Institutionen, sonst fehlt ihnen die demokratische Legitimation“, sagte Steffen und setzte hinzu: „Die hierbei erlangten Informationen werden selbstverständlich nur zu diesem Zwecke benutzt.“ Das war, man kann es nicht anders sagen, eine gerade noch freundliche, aber deutliche Abfuhr.
Von Fröhlichs Kritik bleibt nicht viel übrig
Hätte es die Rolle rückwärts Fröhlichs nicht gegeben, wäre Steffen möglicherweise in die Lage gekommen, von sich aus Konsequenzen ziehen zu müssen. Manche Beobachter halten es für möglich, dass dem Senator in so einem Fall kaum etwas anderes übrig geblieben wäre, als den „General“ zu entlassen. Im Ergebnis bleibt von Fröhlichs prinzipieller Kritik an der zunehmenden und übersteigerten Einflussnahme durch die Politik und der angeblich missbräuchlichen Verwertung von Herrschaftswissen mangels konkreter Beispiele nicht viel übrig. „Der Generalstaatsanwalt hat sich durch sein Vorgehen lächerlich gemacht“, sagt ein Justizexperte.
Eine Frage ist, was Fröhlich zu seiner Philippika getrieben hat. Wer sich den Werdegang des Top-Juristen ansieht, landet unweigerlich bei dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in den Jahren 2013/14. Dem niedersächsischen Sozialdemokraten – seine Mitgliedschaft ruht derzeit – wurde vorgeworfen, kinderpornografisches Material im Internet erworben zu haben. Fröhlich war als damaliger Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover verantwortlich für die Ermittlungen.
Die sogenannte Edathy-Affäre hatte bundesweite Auswirkungen und führte unter anderem am 14. Februar 2014 zum Rücktritt des Bundeslandwirtschaftsministers Hans-Peter Friedrich (CSU). Friedrich soll noch als Bundesinnenminister von den Vorwürfen gegen Edathy erfahren und bereits im Oktober 2013 den damaligen SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel gewarnt haben. Zu dem Zeitpunkt gab es aber kein Ermittlungsverfahren gegen Edathy, sondern sein Name tauchte lediglich auf einer Liste von Kunden eines kanadischen Anbieters kinderpornografischen Materials auf. Die Liste hatte das Bundeskriminalamt offensichtlich von den kanadischen Ermittlern erhalten.
Fröhlich zog eine bittere Bilanz nach der Edathy-Affäre
Fröhlich fasste in einer berühmt gewordenen Pressekonferenz im Februar 2014 den Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft zusammen und machte dabei mehrfach seine „Fassungslosigkeit“ angesichts der zahlreichen Durchstechereien von Interna an Politik und Medien in diesem Fall deutlich. Noch bevor die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines (Vor-)Ermittlungsverfahrens gegen Edathy öffentlich machte, hatte der Sozialdemokrat bereits sein Bundestagsmandat „aus gesundheitlichen Gründen“ niedergelegt. Eine Hausdurchsuchung der Wohnungen und Büros Edathys durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft Hannover fand in Gegenwart informierter Journalisten statt.
In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ blickte Fröhlich nach seinem Amtsantritt als Generalstaatsanwalt in Hamburg Anfang 2016 auf die Edathy-Affäre zurück und zog eine bittere Bilanz. „Während eines laufenden Verfahrens die Lufthoheit zu verlieren, jede Maßnahme umständlich rechtfertigen zu müssen, fortwährend und zum Teil mit absurden Behauptungen in der Presse angegriffen zu werden und mehr in die Beantwortung von Landtagsanfragen als in die eigentliche Sachermittlung zu stecken ist nicht der Weg, den wir künftig einschlagen sollten“, sagte Fröhlich der Zeitung damals.
In der Edathy-Affäre dürfte also ein Grund für die Behauptung Fröhlichs liegen, die Politik missbrauche zunehmend interne und geheime Informationen aus Ermittlungen und Akten der Staatsanwaltschaft zu eigenen Zwecken. Nun liegen diese Vorgänge allerdings mehrere Jahre zurück, und wer derart weitreichende Vorwürfe heute erhebt, muss wissen, dass sofort nach aktuellen Beweisen gefragt wird.
Missbilligt Fröhlich Absprachen über den „kurzen Dienstweg“?
Ein weiterer Aspekt kommt möglicherweise hinzu. „Der ist in Hamburg immer noch nicht angekommen“, heißt es bisweilen über Fröhlich. Das mag auch daran liegen, dass er nach wie vor täglich aus dem Raum Hannover zur Arbeit nach Hamburg pendelt. Der „General“ soll sich aber auch mit speziellen Hamburger Gepflogenheiten nicht anfreunden können. Im engen Stadtstaat werde vieles auf dem kleinen Dienstweg, also mündlich, direkt und vielleicht unter Umgehung der Instanzen, geregelt. Fröhlich hat es mehr mit dem korrekten Dienstweg über die Hierarchiestufen, der Querschüsse und Einflussnahmen von außen idealerweise vermeidet.
Eine weitere Frage ist, wie stark Fröhlichs politisches Gewicht künftig noch ist. Der Jurist selbst sieht sich jedenfalls nicht geschwächt. „Die Rolle des Generalstaatsanwalts wird durch seine gesetzliche Funktion bestimmt“, ließ er am Freitag mitteilen. Steffen hat nach dieser voltenreichen Woche jedenfalls einen zu absoluter Loyalität verpflichteten Generalstaatsanwalt. Das kann in der Hitze künftiger politischer Gefechte durchaus eine willkommene Hilfe sein.