Hamburg/Karlsruhe. Die Städte Hamburg und Berlin hatten geklagt. Größere Gemeinden und Städte würden durch den Zensus benachteiligt.
Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil zur Volkszählung 2011 am 19. September verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Geklagt hatten die Städte Hamburg und Berlin, die sich durch den Zensus benachteiligt sehen. Ein zentrales Ergebnis der Erhebung war, dass Deutschland gut 1,5 Millionen Einwohner weniger hatte als angenommen und Großstädte besonders betroffen waren.
Berlin schrumpfte um rund 180.000 Einwohner, Hamburg um gut 82.800 gegenüber der regulären Bevölkerungsfortschreibung. Für beide Städte war die Veränderung mit hohen finanziellen Einbußen verbunden, etwa beim Umsatzsteueranteil. Der Berliner Senat sprach von fast einer halben Milliarde Euro jährlich. Hamburg wird in jedem Jahr mit 117 Millionen Euro im Länderfinanzausgleich negativ belastet. Seit 2011 belaufen sich die Einbußen auf mehr als eine halbe Milliarde Euro.
Unterschiedliche statistische Methoden
Die Senate beider Städte begründeten ihre Kritik in der mündlichen Verhandlung im Oktober 2017 mit unterschiedlichen statistischen Methoden. Größere Gemeinden und Städte würden benachteiligt. Aus Hamburger Sicht könnte eine Fehlerquelle in dem Verfahren des Zensus 2011 liegen, bei dem es sich um eine registergestützte Volkszählung handelte. Anders als bei den Volkszählungen per Vollerhebung – zuletzt 1987 in der Bundesrepublik und 1981 in der DDR – wurden nur knapp zehn Prozent der Einwohner befragt.
Um die Zahl der Befragungen zu verringern, wurde auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen. Da die Melderegister mitunter Fehlerquoten aufweisen, wurden Korrekturverfahren angewandt. So führten Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern Stichprobenbefragungen durch. Die Senate kritisieren, dass zentrale Inhalte des Zensusgesetzes 2011 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar seien.