Hamburg. Das Verwenden verbotener rechtsextremistischer Symbole im Netz soll künftig besser verfolgt werden können.
Hamburg will erneut einen Antrag in den Bundesrat einbringen, um das Einstellen verbotener rechtsextremistischer Symbole aus dem Ausland im Internet unter Strafe zu stellen. Wie die Justizbehörde am Dienstag weiter mitteilte, habe der Bundesrat diesem Antrag bereits im Februar 2016 zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf gelangte über die Bundesregierung auch in den Bundestag, wurde aber in der 18. Wahlperiode nicht mehr behandelt. Daher müsse der Gesetzesprozess jetzt neu gestartet werden.
Das Internet sei voll von rechtsextremistischen Symbolen und Bildern, deren Verwendung und Verbreitung in Deutschland eigentlich verboten ist, hieß es. Dennoch würden sie auf die Bildschirme gelangen. Rechtsextremisten machten sich hierfür eine Gesetzeslücke zu Nutze: Werden verbotene Symbole aus dem Ausland ins Netz gestellt, wo dieses Vorgehen straffrei ist, so greift das deutsche Strafrecht nicht, auch wenn Absender und Adressat der verfassungsfeindlichen Symbole aus Deutschland stammen. Diesem "Propaganda-Tourismus" wolle Hamburg einen Riegel vorschieben.
Sechs weitere Bundesländer unterstützen die Initiative
Die Bundesratsinitiative wird neben Hamburg auch von Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen getragen. Künftig soll auch bestraft werden, wer im Ausland Kennzeichen und Bilder verbreitet, die in Deutschland als verfassungsfeindlich gelten. Bisher bleiben in Deutschland lebende Täter straffrei, die im Ausland handeln und von dort verfassungsfeindliche Kennzeichen und Bilder in Deutschland verbreiten, auch wenn der Inhalt an deutsche Nutzer adressiert ist. Dies betreffe neben rechtsextremistischen auch Kennzeichen und Symbole des IS, die in Deutschland ebenfalls verboten sind.