Celle . Das Oberlandesgericht hat die Verurteílung zu zwei Jahren Haft bestätigt. Jetzt wird noch die Haftfähigkeit der 89-Jährigen geprüft.

Nachdem die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (89) bisher mit Berufungsanträgen verhindern konnte, dass sie nach Verurteilungen ins Gefängnis muss, ist nun ein erstes Urteil rechtskräftig geworden: Das Oberlandesgericht in Celle habe die Revision gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Verden verworfen, sagte Gerichtssprecherin Jessica Laß am Dienstag dem epd (AZ: 3 Ss50/17). Dabei geht es um ein Urteil des Landgerichtes Verden, mit dem Haverbeck zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Nun muss sie ins Gefängnis, wenn sie haftfähig ist.

Dem NDR-Politikmagazin „Panorama“ sagte Haverbeck, sie wisse noch nicht genau, wie es nun weitergehe. Unterstützer hätten ihr eine Flucht ins Ausland nahe gelegt. „Fahnenflucht kommt für mich in meinem Alter aber nicht infrage“, sagte Haverbeck nach Informationen des NDR.

Verdener Urteil ist jetzt rechtskräftig

Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes, das vom 30. Januar stammt, ist das Verdener Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft in Verden prüfe nun wie bei allen anderen Urteilen mit einer Gefängnisstrafe die Haftfähigkeit, sagte ihr Sprecher Marcus Röske dem epd. Einen Zeitrahmen nannte er nicht.

Haverbeck ist mehrfach wegen Volksverhetzung zu Haftstrafen verurteilt worden, neben Verden auch in Detmold, Hamburg und in Berlin. Sie hatte unter anderem behauptet, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager für die Rüstungsindustrie gewesen sei. In Verden ging es um Beiträge, die 2014 und 2015 in der rechtsextremen Zeitschrift „Stimme des Reiches“ erschienen waren.

Haverbeck hat sich nie von ihren Taten distanziert

Keiner der Gerichtsentscheide war bislang rechtskräftig, weil Haverbeck immer Berufung eingelegt hatte. Sie hatte sich von ihren Taten aber auch nie distanziert. Bei der Entscheidung des Verdener Landgerichtes im August vergangenen Jahres sagte der Vorsitzende Richter Joachim Lotz, die Kammer habe «nicht die Erwartung, dass Sie aufhören. Ihnen geht es um die Verbreitung ihrer Thesen».

Die Angeklagte hatte zusammen mit ihrem inzwischen gestorbenen Mann das „Collegium Humanum“ in Vlotho als Treffpunkt für Holocaust-Leugner und Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet geleitet. Die in den 1960er Jahren gegründete rechtsextreme Vereinigung und deren Teilorganisation „Bauernhilfe e.V.“ wurden 2008 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verboten.