Hamburg. Kurz bevor sich der Jurist zum Landeschef wählen lassen will, holt ihn die Vergangenheit ein. Jetzt distanziert er sich davon.

Kurz vor seinem geplanten Sprung an die Spitze der Hamburger AfD könnte Alexander Wolf von seiner Vergangenheit eingeholt werden. Die „Bild“-Zeitung und die „Hamburger Morgenpost“ berichteten am Mittwoch über ein Liederbuch namens „Schlachtruf“, das Wolf (50) im Jahr 1994 zu seiner Zeit als Münchner Burschenschaftler herausgegeben hat.

Das Buch enthält rechtes und nationalistisches Liedgut, etwa die Hitlerjugend-Hymne „Vorwärts! Vorwärts! schmettern die hellen Fanfaren“. Das Lied wird in einer vom sächsischem Landesamt für Verfassungsschutz herausgegebenen Broschüre auf einer Liste verbotener "Grußformeln, Parolen und Lieder" der NSDAP aufgezählt.

In dem von Wolf verfassten Vorwort des Buches heißt es, der „Schlachtruf“ solle „einen Beitrag liefern zu Wut, Trauer, Scham und Entsetzen angesichts der nun 50 Jahre zurückliegenden bedingungslosen Kapitulation und aufrufen zu einem entschlossenen ‘Nie wieder!’“

Wolf würde Buch nicht erneut herausgeben

In einer durch den Pressesprecher der AfD-Fraktion verbreiteten Erklärung bestätigt die Partei, dass Wolf das Buch herausgegeben hat. Er habe "damals für wenige Interessierte eine Auswahl von Liedern" zusammengestellt. Diese umfasse neben "durchaus umstrittenen Liedern" Wanderlieder und solche "aus dem Widerstand", keines der Lieder sei verboten.

In der Stellungnahme wird trotzdem betont, dass Wolf heute "für die Herausgabe dieser Liedersammlung nicht mehr zur Verfügung stehen" würde.

Der in Leipzig geborene Jurist Wolf will sich am Wochenende auf dem Landesparteitag der AfD zum Nachfolger von Parteichef Bernd Baumann (59) wählen lassen, der in den Berliner Bundestag eingezogen ist. Auch der frühere Innensenator der Schill-Partei, Dirk Nockemann (56), hat seine Kandidatur angekündigt. Eine weitere Mitbewerberin ist Schatzmeisterin Nicole Jordan (43). Ob sich Baumann erneut zur Wahl stellt, hat er bislang offen gelassen.

Dass das Bekanntwerden des Nazi-Liederbuchs in zeitlichem Zusammenhang mit dem Parteitag steht, darf vermutet werden, ist aber unbewiesen.