Hamburg. Partei wurde wiederholt ein Sitz in der Härtefallkommission verweigert. Nach erstem Scheitern zieht sie vor ein anderes Gericht.

Die AfD-Fraktion hat erneut Klage gegen die Bürgerschaft eingereicht – diesmal beim Verwaltungsgericht. Begründung: Auch in mittlerweile zwölf Wahlgängen habe die Bürgerschaft keinen Abgeordneten der AfD-Fraktion als ordentliches Mitglied in die Härtefallkommission gewählt. Diese Kommission kann sich aus humanitären Gründen für ein Bleiberecht von Zuwanderern stark machen, die nach Rechtslage ausreisepflichtig wären.

Das Härtefallkommissionsgesetz legt fest, dass jede Fraktion für die Kommission ein ordentliches und zwei stellvertretende Mitglieder benennt. Diese werden demnach von der Bürgerschaft gewählt. Normalerweise sei die Wahl Routinesache, so die AfD. Nur in ihrem Fall seien schon zwölf Vorschläge bei der Wahl durchgefallen – abgesehen von einem der ihr zustehenden zwei Stellvertreterposten. Dabei sei die AfD-Fraktion der Mehrheit entgegengekommen und habe unterschiedliche Abgeordnete nominiert. "Versuche einer gütlichen Einigung führten nicht zum Erfolg", schreibt die AfD nun in einem Pressepapier. "Die Nichtwahl der von der AfD-Fraktion nominierten Abgeordneten verstößt gegen das Recht der Fraktion und ihrer Abgeordneten auf gleichberechtigte und gleichwertige Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung und an der parlamentarischen Arbeit", wie diese in der Hamburgischen Verfassung, dem Härtefallkommissionsgesetz und der Geschäftsordnung geregelt seien.

Verfassungsgericht sah sich als nicht zuständig

Mit derselben Begründung hatte die Fraktion bereits im Sommer 2016 Klage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Dieses hatte sich jedoch für nicht zuständig erklärt, in der Sache nicht geurteilt und der AfD so die Möglichkeit eingeräumt, das Verwaltungsgericht anzurufen.

"Auch wenn die Fraktion erstaunt darüber war, dass sich das Verfassungsgericht für unzuständig erklärte, soll daran unser berechtigtes Anliegen, mit einem ordentlichen Mitglied und zwei Vertretern in der Härtefallkommission vertreten zu sein, nicht scheitern", sagte der neue AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Wolf am Freitag. "Eine inhaltliche Entscheidung ist mit dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht ergangen. Wir sehen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zuversichtlich entgegen."

Die "permanente Nichtwahl der AfD-Abgeordneten" sei rechtswidrig und verhindere, dass die AfD-Abgeordneten ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Parlamentsarbeit wahrnehmen könnten, so Wolf. "Dies geschieht ohne jedwede sachliche Begründung."

Veits Mahnung blieb wirkungslos

Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) hatte darauf hingewiesen, dass freie Abgeordnete nicht zu einer Wahlentscheidung gezwungen werden könnten, zugleich aber eine Einigung angemahnt und betont, keine Fraktion dürfe ausgegrenzt werden. Erfolg hatte sie damit nicht. Bereits 2015 hatte die Bürgerschaftsmehrheit wegen der AfD das Härtefallkommissionsgesetz geändert. Seither muss die Kommission Beschlüsse nicht mehr einstimmig fällen und ist selbst dann arbeitsfähig, wenn erst zwei Drittel aller Mitglieder gewählt sind.