Hamburg. Gescheiterte Wahl zur Härtefallkommission: Richter bezweifeln eigene Zuständigkeit

Für die AfD-Bürgerschaftsfraktion ist es ein krasser Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Abgeordneten: Elfmal fiel einer ihrer Mandatsträger bei der Wahl zur Härtefallkommission durch. Dabei sieht das Gesetz vor, dass jede Fraktion, die auch im Eingabenausschuss vertreten ist (wie auch die AfD), „aus ihrer Mitte“ ein ordentliches und zwei stellvertretende Mitglieder für die Härtefallkommission benennt. Eigentlich ein klarer Fall auf den ersten Blick, und deswegen hat die AfD-Fraktion die Bürgerschaft, vertreten durch Präsidentin Carola Veit (SPD), vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht verklagt.

Doch in der mündlichen Verhandlung des höchsten Hamburger Gerichts am gestrigen Mittwoch zeigte sich, dass die Rechtslage nicht so eindeutig ist. „Wir haben Zweifel, dass die Härtefallkommission ein parlamentarisches Gremium ist“, sagte Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel. Der Grund: Zwar wählt die Bürgerschaft die Mitglieder der Kommission, aber der Senat ernennt sie. Mehr noch: Im Gesetz sei von einem „konstitutiven Akt des Senats“ die Rede, so Mehmel.

Und genau das kann gravierende verfassungsrechtliche Folgen haben. Anders als bei „normalen“ Ausschüssen der Bürgerschaft wären die Abgeordneten nach dieser Logik in der Härtefall­kommission nicht als Verfassungsorgane tätig. Folglich könnten sich die AfD-Abgeordneten auch nicht auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung berufen. „Wir sehen da ein gewisses Problem“, sagte Mehmel, was für einen Richter in einer mündlichen Verhandlung schon ein sehr deutlicher Fingerzeig ist.

AfD-Anwalt Prof. Dietrich Murswiek versuchte gegenzuhalten: „Die Härtefallkommission besteht aus Abgeordneten und ist daher ein parlamentarisches Gremium, das Kontrollaufgaben ausübt.“ Im Übrigen erhielten die Mitglieder der Härtefallkommission Sitzungsgelder aus Mitteln der Bürgerschaft, was den parlamentarischen Charakter beweise. Das musste die Gegenseite einräumen. Doch auch das schien das Gericht nicht wirklich zu überzeugen. Möglicherweise entstehe daraus ein strafrechtliches Pro­blem, weil das Sitzungsgeld aus der falschen Kasse bezahlt werde, hieß es.

„Die Hinweise des Gerichts waren recht deutlich“, sagte Rechtsanwalt Ronald Steiling, der die Bürgerschaft vertritt, zufrieden. AfD-Anwalt Murswiek räumte ein: „Es ist deutlich geworden, dass das Gericht Zweifel an seiner Zuständigkeit hat. Das ist bedauerlich.“ Am 19. Juli will das Verfassungsgericht das Urteil sprechen. Sollte es sich für nicht zuständig erklären, bliebe der AfD-Fraktion der Gang zum Verwaltungsgericht.