Hamburg. Auch die Rechte von Opfern von Jugendgewalt sollen gestärkt werden – durch Nebenklagen. Dies habe einen „erzieherischen Wert“.

Die Hamburger CDU will die Rechte von Opfern penetranter Nachstellungen („Stalking“) und häuslicher Gewalt besser schützen. Dafür soll es künftig aus ihrer Sicht möglich werden, verurteilte Täter per Fußfessel elektronisch zu überwachen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sie sich an das sogenannte „Näherungsverbot“ halten, das ihnen verbietet, sich ihrem früheren Opfer zu nähern. Auch für diese Reform fordert die CDU eine Hamburger Bundesratsinitiative.

„Wir müssen Opfer von Straftaten besser schützen. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass die Gefahr verringert wird, dass sich Opfer ihrem Stalker trotz dessen Verurteilung schutz- und sanktionslos gegenübersehen“, begründet CDU-Rechtspolitiker Richard Seelmaecker den von ihm formulierten Antrag. „Denn wir wollen eine vorbeugende Schutzmöglichkeit, um die Sicherheit der Opfer zu erhöhen. Durch die elektronische Fußfessel für verurteilte Stalking-Täter ermöglichen wir der Polizei bei Verstoß gegen das Näherungsverbot, das Opfer vorbeugend zu schützen.“ Die CDU-Fraktion hat dazu einen Bürgerschaftsantrag eingebracht. Darin fordert sie den rot-grünen Senat zu einer Bundesratsinitiative in dieser Sache auf.

Auch in einem zweiten Bereich will die CDU die Rechte von Kriminalitätsopfern stärken. Dafür sollen künftig auch in Jugendstrafverfahren im gleichen Maße Nebenklagen zugelassen werden wie im Erwachsenstrafrecht. Außerdem sollen sogenannte „Adhäsionsverfahren“ ermöglicht werden.

Konfrontation mit Opfer als „erzieherischer Wert“

Als „Nebenklage“ bezeichnet man es, wenn der Geschädigte eines Verbrechens sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließt. Dadurch erhalten das Opfer oder sein Rechtsvertreter besondere Rechte, etwa die eigenständige Befragung des Angeklagten oder der geladenen Zeugen. In „Adhäsionsverfahren“ können die Opfer zudem zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, direkt im Strafprozess geltend machen und müssen nicht noch ein Zivilverfahren anstrengen. Bisher seien Nebenklagen in Jugendstrafverfahren im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht nur unter erschwerten Bedingungen zulässig, so die CDU.

„Für eine Ungleichbehandlung der Opfer von Jugendlichen und der Opfer von Erwachsenen gibt es keine überzeugende Rechtfertigung“, sagte CDU-Rechtspolitiker Richard Seelmaecker. „Insbesondere schmälert sich die Schutzbedürftigkeit der Opfer einer Straftat nicht durch die bloße Tatsache, dass es sich bei dem Täter um einen Jugendlichen handelt. Vielmehr kann gerade die Konfrontation des jugendlichen Straftäters mit seinem Opfer und dem bei diesem angerichteten Schaden von hohem erzieherischem Wert sein und damit den Erziehungsauftrag des Jugendstrafverfahrens sogar fördern.“

In einem jetzt eingereichten Bürgerschaftsantrag fordert die CDU den rot-grünen Hamburger Senat auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, Nebenklagen und Adhäsionsverfahren künftig auch im Jugendstrafrecht (leichter) möglich zu machen.