Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat einer Beschwerde des BUND stattgegeben. Verbesserungen schon vor knapp anderthalb Jahren angemahnt.
Der rot-grüne Senat muss den neuen Luftreinhalteplan für die Stadt bereits bis Ende Juni 2017 vorlegen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und damit einer Beschwerde des BUND stattgegeben. Zugleich verhängten die Richter ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro, falls der Senat die Frist nicht einhält. Bislang sollte der Plan bis Ende Januar 2018 vorgelegt werden.
Das Gericht hatte den Senat bereits im November 2014 verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Luftverbesserung im Rahmen des Luftreinhalteplans vorzulegen. Auch diese Entscheidung ging auf eine Klage des BUND zurück.
Die EU-Grenzwerte werden regelmäßig überschritten
Dass die Stadt Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergreifen muss, ist unbestritten. In Hamburg ist die Luft wie in anderen Städten mit zu hohen Stickstoffdioxid-Werten belastet. Seit der Einführung der EU-Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahr 2010 werden diese an den vier großen Messstationen (Habichtstraße, Max-Brauer-Allee, Kieler Straße und Stresemannstraße) regelmäßig und zum Teil deutlich überschritten.
Doch der Senat lässt sich Zeit. Nachdem der Senat dem seit März 2015 rechtskräftigen Urteil zur Verpflichtung aus dem November 2014 nicht nachgekommen war, reichte der BUND im März 2016 eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Ziel ein, ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen den Senat zu verhängen, weil der Plan 2016 immer noch nicht vorliegt.
Dem sind die Verwaltungsrichter nicht gefolgt. Statt dessen haben die Juristen ein Zwangsgeld in halber Höhe festgelegt für den Fall festgelegt, dass die Stadt den Luftreinhalteplan bis zum 30. Juni 2017 nicht erarbeitet hat. Der Senat, der gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen kann, hatte zuletzt als Termin Ende Januar 2018 genannt.
Kerstan betont Anstrengungen des Senats
„Das Gericht erkennt an, dass bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans Sorgfalt vor Eile geht“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne). Nach Ansicht Kerstans berücksichtigen die Verwaltungsrichter auch, dass der Senat bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen hat. Dazu zähle der Ausbau des Radverkehrs und eine Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Derzeit liefen mehrere Gutachten, deren Ergebnisse für den Herbst erwartet werden und dann bewertet werden müssten.
Der BUND wirft dem Senat vor zu wenig zur Luftreinhaltung zu tun. „Die Verantwortlichen sollten endlich aufwachen und das Thema ernst nehmen“, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. „Bei den Überlegungen dürfen auch ordnungspolitische Maßnahmen wie Fahrverbote und die Blaue Plakette kein Tabu sein.“
Anfang der Woche hatte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) für Aufsehen gesorgt, weil er mit Blick auf mögliche Fahrverbote in einigen Jahren vom Kauf von Diesel-Autos abgeraten hatte. Das stieß beim SPD-Koalitionspartner auf Widerstand. „Es wird keine Fahrverbote geben. Das wird der Hamburger Senat nicht beschließen, die Hamburger Bürgerschaft auch nicht“, bekräftigte Scholz am heutigen Donnerstag gegenüber NDR 90,3.