Hamburg. Hamburg hat Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. Justizsenator fordert Paradigmenwechsel.
Rund sechs Wochen nach den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht hat Hamburg eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht. „Wir wollen, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein“ bei der Reform des Sexualstrafrechts Leitformel wird“, sagte Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Dienstag.
Bislang werde die an sich triviale Erkenntnis im deutschen Strafrecht nicht umgesetzt, dass jede sexuelle Handlung gegen den Willen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletze. „Wir brauchen (...) einen Paradigmenwechsel, damit jede Form der sexuellen Handlung gegen den erklärten Willen zukünftig unter Strafe gestellt wird.“ Der Antrag soll am 26. Februar in der Länderkammer beraten werden.
Die massiven sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht hätten zu Recht viele Menschen aufgebracht, sagte Steffen. Dem vom Bundesrat zu beschließenden Antrag zufolge begrüßen die Länder die bislang von der Bundesregierung erwogenen Schritte hin zu einem schärferen Sexualstrafrecht, sehen aber darüber hinaus die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Strafrechtssystematik. So dürfe die Strafbarkeit nicht mehr von der Anwendung von Gewalt oder von der Gegenwehr des Opfers abhängig gemacht werden.
"Fehlendes Einverständnis muss Anknüpfungspunkt sein"
„Vielmehr muss das fehlende Einverständnis der oder des Betroffenen Anknüpfungspunkt sein“, heißt es in dem vorliegenden Papier. Sollte das weiter nicht der Fall sein, „drohen auch im Falle der Ausweitung der Sexualstrafbarkeit, wie sie die Bundesregierung bisher vorsieht, weiterhin Strafbarkeitslücken durch nicht erfasste Tatmodalitäten“. Nach dem vom rot-grün regierten Hamburg vorgelegten Antrag soll Deutschland auch die sogenannte Istanbuler Konvention ratifizieren und vollständig umsetzen.
Nach der von Deutschland bereits 2011 unterzeichneten und 2014 in Kraft getretenen „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ des Europarats verpflichtet Artikel 36 dazu, „jede nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung mit einer anderen Person unter Strafe zu stellen“. Dabei solle die Strafbarkeit auch solche Handlungen umfassen, bei denen die Opfer keinen Widerstand leisten.