Hamburg . Nach Wahlkampfauftritt bei nationalistischer Partei wurde Parteiausschluss Güclüs beantragt. Nun hat das Schiedsgericht entschieden.

Die Bürgerschaftsabgeordnete Nebahat Güclü darf Mitglied der Grünen bleiben. Das habe das Schiedsgericht der Partei am Sonnabend entschieden, heißt es in einer Mitteilung der Hamburger Grünen. Demnach wurde der Antrag des Landesvorstands auf Parteiausschluss der 49-Jährigen zurückgewiesen, Ordnungsmaßnahmen wurden keine verhängt, ihr Verhalten aber scharf kritisiert. Güclü soll eingeräumt haben, Fehler gemacht zu haben. Das sei für das Schiedsgericht mitentscheidend gewesen.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen den Grünen und Güclü ist ein Wahlkampfauftritt bei der nationalistischen „Türkischen Föderation in Deutschland“. Laut Verfassungsschutz ist sie die deutsche Vertretung der türkischen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP) und steht den rechtsextremen „Grauen Wölfen“ nahe. Laut Verfassungsschutz liegt der Bewegung „ein übersteigerter türkischer Nationalismus zugrunde, der mit einer Überhöhung der eigenen Ethnie und einer Abwertung anderer Ethnien gepaart ist“. Die „Grauen Wölfe“ werden für viele Morde in der Türkei verantwortlich gemacht.

Vor dem Schiedsgericht habe sich Güclü nun erstmals von der „Türkischen Föderation“ distanziert, heißt es in der Grünen-Mitteilung.

Der Landesvorstand der Grünen hatte den Parteiausschluss der früheren Bürgerschaftsvizepräsidentin vor dem Schiedsgericht beantragt, weil sie mit ihrem Auftritt gegen grüne Grundwerte verstoßen habe. Außerdem ist die über die Landesliste gewählte Güclü deshalb vorerst nicht Mitglied der Grünen-Fraktion in der Bürgerschaft.

Güçlüs Rechtsvertreter, der frühere Grünen-Umweltstaatsrat Christian Maaß, hatte an das Schiedsgericht unter anderem geschrieben: „Nebahat Güclü hat sich (...) klar zu ihrem Fehler bekannt und sich von der Ideologie der ‘Grauen Wölfe’ sowie dieser Gruppe insgesamt distanziert.“

Das Landesschiedsgericht hat laut Grünen-Mitteilung nun festgestellt, „dass das Verhalten von Nebahat Güclü zu missbilligen sei“. Der Landesvorstand will nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe über das weitere Vorgehen beraten. Ob Güclü künftig der Bürgerschaftsfraktion angehören wird, war zunächst unklar.