Zwischen Privat- und Geschäftsleuten muss demnach unterschieden werden. Dienstliche Übernachtungen sind nicht zu berechnen.
Hamburg. Das gestern vom Bundesverwaltungsgericht gefällte Urteil zur umstrittenen "Bettensteuer" könnte weitreichende Auswirkungen oder gar das Aus für die in Hamburg geplante Kultur- und Tourismustaxe bedeuten. Das Gericht in Leipzig entschied, dass Kommunen keine pauschale Steuer auf Hotelübernachtungen anrechnen dürfen, sondern nur auf private Aufenthalte, etwa für Touristen. Gäste, die aus beruflichen Gründen in einem Hotel übernachten, dürfen demnach nicht zur Kasse gebeten werden. Doch genau das sieht der Gesetzentwurf der SPD für die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe vor. In dieser Form ist das Gesetz somit nicht umsetzbar. Die Stadt Hamburg hatte sich Einnahmen von rund zehn Millionen Euro aus der Steuer versprochen.
"Der Senat wird das Urteil hinsichtlich möglicher Konsequenzen für den Hamburger Gesetzentwurf sorgfältig prüfen, insbesondere auch in Bezug auf die seitens des Bundesverwaltungsgerichts getroffenen Aussagen zur Behandlung von Geschäftsreisenden", heißt es seitens der federführenden Wirtschaftsbehörde. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Dressel sieht durch die Entscheidung des Gerichts das Gesetz jedoch nicht als gefährdet an. Aus gutem Grund habe man es nicht überstürzt verabschiedet, sondern hätte bewusst auf das Urteil aus Leipzig gewartet. "Wir haben nun im Parlament die Aufgabe, den Anpassungsbedarf zu prüfen, sodass das Gesetz auf einer stabilen rechtlichen Grundlage steht", so der Jurist.
Niklaus Kaiser von Rosenburg, Vorsitzender der Fachgruppe Hotel des Dehoga Hamburg, hofft nun, dass die Stadt aufgrund des Urteils Gespräche mit dem Verband führen wird, um eine gemeinsame Lösung und realistische Kriterien für die Anpassung des Gesetzentwurfs zu finden.
"Wir können unsere Gäste nämlich nicht inquisitorisch befragen, warum sie bei uns übernachten", sagt der Hotelier. "Und genau da wird das Problem liegen." Die FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding sieht das Vorhaben "Kulturtaxe" mit dem Urteil als gescheitert an. "Der Senat sollte die Idee nun wirklich begraben. Ich bin überzeugt, es lassen sich Mittel und Wege finden, die notwendigen Kulturausgaben auch ohne eine Bettensteuer zu finanzieren", fordert Suding.
CDU-Kulturexperte Andreas Wankum sieht dies jedoch anders: "Wir benötigen die Einnahmen aus der Kulturtaxe, um Hamburgs kulturellen Angebote zu stärken", sagt Wankum. "Wichtig ist, dass der Text so angepasst wird, dass er jeder juristischen Prüfung standhält."
So sieht es auch Farid Müller von den Grünen. "Spätestens jetzt brauchen wir eine Expertenanhörung, der sich die SPD bislang verweigert hat. Nur so kann ein Gesetz dabei herauskommen, das juristisch standhält."