Freiberuflichen Künstlern aus Nicht-EU-Ländern wollen Innen- und Kulturbehörde leichter Aufenthaltsgenehmigungen ermöglichen.
Hamburg. Hamburg will seine Kulturszene für Künstler aus Nicht-EU-Ländern öffnen. Hierzu hat die Kulturbehörde gemeinsam mit der Innenbehörde Voraussetzungen entwickelt, wonach es freiberuflichen Künstlern aus dem Ausland erleichtert werden soll, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, wie die Kulturbehörde am Freitag mitteilte. Zugezogene haben demzufolge ein Jahr Zeit, um sich in der Hamburger Kulturszene zu orientieren und eigene Netzwerke aufzubauen.
Bislang mussten Kulturschaffende schon vor ihrer Einreise entsprechende Kontakte oder Jobs in Hamburg nachweisen. Darüber hinaus reicht es den Angaben zufolge künftig aus, wenn die Einreisenden aufgrund ihres Lebenslaufs die Tätigkeit in einem kreativen Beruf nachweisen können oder eine entsprechende Ausbildung haben.
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Nach wie vor müssen die Künstler aber die Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachweisen. Die Ausländerbehörde werde dies künftig aber nicht mehr nur anhand der Umsätze prüfen, hieß es weiter. Künstler könnten ihre finanzielle Unabhängigkeit auch durch die Vorlage ausreichenden Vermögens, die Verpflichtungserklärung eines Dritten oder freiberufliche Verträge nachweisen.
"Administrative Hürden zu verringern ist einer von vielen wichtigen Schritten, um Hamburg für diejenigen zu öffnen, die hier leben und kreativ tätig sein möchten“, sagte Hamburgs Kultursenatorin Barbara Kisseler (parteilos). Die neuen Verfahrenswege signalisierten, wie ernst es der Hansestadt mit attraktiven Rahmenbedingungen für Künstler und Kreativschaffende sei, sagte Kisseler. (dapd/epd)