Carlos A.-R. liebt seinen Job bei der Hochbahn und klagte dagegen, in Rente zu müssen. Erst bekam er Recht. Jetzt entschied die nächste Instanz.
Hamburg. Carlos A.-R., Haltestellenwärter der Hamburger Hochbahn, darf nun doch nicht nach dem Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Klage des Mitarbeiters abgewiesen, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Vor dem Arbeitsgericht der Hansestadt hatte der Mann im vergangenen Jahr zunächst Erfolg gehabt – mit dem Argument, es sei Diskriminierung, wenn er ab 65 nicht mehr arbeiten dürfe. Das Landesarbeitsgericht entschied nun aber: Die entsprechende Vorschrift der Hochbahn ist rechtswirksam, das Arbeitsverhältnis durfte zum 31. Mai 2010 beendet werden.
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Hamburger Hochbahn-Mitarbeiter: "Ich liebe meinen Job"
Im Mai hat Carlos A.-R. seinen 65. Geburtstag gefeiert - doch richtige Freude wollte bei ihm nicht aufkommen. Denn mit 65 Jahren muss er in Rente. So steht es in seinem Arbeitsvertrag. "Ich will noch nicht aufhören", sagt er. "Ich liebe meinen Job." Seit 29 Jahren arbeitet A.-R. als Haltestellenwärter bei der Hamburger Hochbahn. Vor allem der Kontakt mit den Fahrgästen mache ihm viel Spaß, sagt er. Vier von acht Stunden sitzt er nicht vor dem Monitor mit den Bildern der Überwachungskameras, sondern steht am Bahnsteig. "Und da ist immer was los", sagt A.-R. "Irgendjemand hat immer etwas verloren, ist verletzt, steckt im Aufzug oder weiß den Weg nicht - und ich helfe gerne." Ans Aufhören mag er gar nicht denken. Er fühle sich geistig und körperlich fit, "wie mit 60", sagt er. Mindestens zwei Jahre will er unbedingt noch arbeiten, auch weil ihm die Rente zu gering ist.
Schon im August 2009, neun Monate vor seinem 65. Geburtstag, schreibt er seinem Arbeitgeber einen Brief. Darin bittet er, noch bleiben zu dürfen. Einen Monat später bekommt er die Antwort: Das Arbeitsverhältnis ende automatisch mit dem 31. Mai 2010. Carlos A.-R. kann das nicht verstehen. Er sucht sich einen Anwalt. Am 23. Dezember reicht die Kanzlei Hensche Klage ein.
Seine Kollegen sind skeptisch. ",Du spinnst', haben viele gesagt", berichtet er. ",Alle wollen in Rente gehen und du willst weitermachen'." Nur eine Kollegin habe an ihn geglaubt: "Carlos, du schaffst das." Am Mittwoch, 1. September, ist es dann so weit: Carlos A.-R. zieht wieder seine Uniform an, steckt sich das Funkgerät in die Tasche. Das Hamburger Arbeitsgericht hat entschieden, dass er so lange arbeiten darf, wie er will. Den Verwandtschaftsbesuch in Portugal sagt er sofort ab.
Doch was bedeutet das Urteil? Blockieren nun Heerscharen von älteren Arbeitnehmern die Arbeitsplätze? Das hält der Saarbrücker Europarechtsexperte Professor Dr. Torsten Stein für so gut wie ausgeschlossen. "Das Hamburger Arbeitsgericht entscheidet über einen Hamburger Einzelfall - das war's." Die nächste Instanz, da ist sich Stein sicher, werde die Entscheidung kassieren. Schließlich habe der Europäische Gerichtshof, ergänzend zu den Antidiskriminierungsrichtlinien, entschieden, dass eine "tarifgemäße und gesetzliche Pensionierung mit 65 den Interessen des Arbeitsmarktes entspricht und europarechtlich gerechtfertigt ist, wenn eine angemessene Altersversorgung gewährleistet ist".
Ohnehin sei nicht anzunehmen, dass nun Arbeitnehmer kurz vor der Rente in Scharen im Gerichtssaal auf ihre Weiterbeschäftigung drängten, sagt der Sprecher des Arbeitgeberverbandes Nordmetall, Peter Haas. "Fragen Sie mal in einem Raum mit älteren Arbeitnehmern, wer freiwillig in Rente gehen will - was meinen Sie, wie schnell der Raum leer ist."
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Juni 2008 in einem ähnlichen Fall entschieden, dass "die Zwangsverrentung ein geeignetes, angemessenes und erforderliches Mittel zur Förderung der Beschäftigungspolitik und zur Entlastung des Arbeitsmarktes ist". In der Zwischenzeit hat jedoch der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Fall aus England entschieden, dass eine Altersgrenze den Arbeitsmarkt nicht zwangsläufig entlastet. Geklagt hatte der National Council on Aging, eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung des Wohls älterer Menschen.
Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass jedes EU-Land ein Alter für die Pensionierung festlegen darf, aber nur, wenn dies "ein verhältnismäßiges Mittel zur Erreichung eines rechtmäßigen sozialpolitischen Ziels aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung darstellt". Rein individuelle Beweggründe des Arbeitgebers, etwa um die Kosten für die Stelle zu sparen, würden eine Entlassung aufgrund des Alters demnach nicht rechtfertigen.
Laut Carlos A.-R. wurde für ihn kein Nachfolger gesucht. "Die meisten Bahnsteige werden ja mittlerweile von Computern überwacht." Anwalt Schroeder ist deshalb optimistisch, dass auch das Bundesarbeitsgericht nun anders entscheiden würde als 2008: "So lange zu arbeiten, wie man will, ist das Recht, das jeder Selbstständige hat."