Öffentliche Haushalte werden noch überwiegend kameralistisch (vom lateinischen Wort "camera" für Zimmer) geführt. Sie erfassen schlicht, was in einem Haushaltsjahr ins "Zimmer" hineinkommt - in erster Linie Steuern und Gebühren, aber auch Erlöse aus Grundstücks- oder Unternehmensverkäufen -, und was wofür ausgegeben wird. Da die Ausgaben meist höher sind als die Einnahmen, wird der Haushalt durch Kredite ausgeglichen, die als Einnahmen gelten.
Die Doppik oder doppelte Buchführung ist die Rechnungslegung der Kaufleute. Sie stellt darüber hinaus auch Belastungen dar, die nicht in dem betreffenden Jahr wirksam werden. Beispiele sind Pensionsansprüche, die erst später ausgezahlt werden, oder der Wertverlust von "Vermögen" wie Straßen, Bussen und Immobilien. Die Voraussetzung hat Hamburg mit der Konzernbilanz 2007 erbracht, in der das Vermögen erfasst ist.
Mit dem Neuen Haushaltswesen (NHH) wird außer der Haushaltsdarstellung auch die Planung auf Grundsätze der Doppik umgestellt. Statt einem Bereich nur Geld zuzuteilen, sollen Verwaltung und Politik Ziele definieren. Beispiel: Die Quote der Schulabbrecher soll von X auf Y gesenkt werden. Der Bereich erhält das zur Erreichung dieser Ziele nötige Geld. Anhand vorher festgelegter "Wirkungskennziffern" kann der Erfolg gemessen werden.