Als Grundlage für die Berechnung der künftigen Kita-Elternbeiträge kann man die aktuellen Tabellen der Sozialbehörde heranziehen (unter www.hamburg.de/elterninformationen/116832/elternbeitraege.html ). Ab einem bestimmten Monats-Nettoeinkommen bezahlen Eltern den Höchstanteil. Künftig sieht es so aus: Pro 50 Euro, die das Nettoeinkommen höher liegt als die bisherige Bemessungsgrenze, werden fünf Euro zusätzlich an Elternbeitrag fällig. Mehr als 1000 Euro zusätzlich werden nicht angerechnet - daraus ergeben sich maximal 100 Euro pro Kind an zusätzlichen Kosten. Anteilig erhöhen sich aber auch die Beiträge für Geschwisterkinder: Das erste Geschwisterkind zahlt ein Drittel des Beitrags, jedes weitere den Mindestsatz.
Beispiel: Fünf-Stunden-Kita-Platz (Elementar 3 Jahre bis Schulbeginn, ohne Essen), vierköpfige Familie: Ab einem Nettoeinkommen von 2710 Euro bezahlen die Eltern für ihr Kind derzeit 192 Euro pro Monat. Bei einem 500 Euro höheren Nettoeinkommen von 3210 Euro bezahlen die Eltern künftig 237 Euro pro Monat. Werden sogar zwei Kinder dieser Familie so betreut, dann kostet das erste Kind künftig 237 Euro (statt 192), das Geschwisterkind 79 Euro (statt 64). Bei einem Nettoeinkommen von 3725 Euro zahlen die Eltern künftig 292 Euro, für das Geschwisterkind 97,33 Euro, also 133,33 Euro mehr als bislang.
Beispiel 3-stündige Hortbetreuung, dreiköpfige Familie: Ab einem Nettoeinkommen von 2710 bezahlen die Eltern den Höchstsatz von 174 Euro. Wer 3725 Euro verdient, zahlt dann 274 Euro plus 42 Euro Essensgeld.
Beispiel: Krippe 8 Stunden täglich : Eine vierköpfige Familie bezahlt ab einem Nettoeinkommen von 3119 Euro derzeit den Höchstanteil von 383 Euro plus 13 Euro Essensgeld. Wer etwa 3625 Euro verdient, bezahlt künftig 433 Euro (plus 21 Euro Essen), im Höchstfall bei einem Einkommen von 4125 Euro werden künftig 483 Euro fällig (plus Essensgeld).