Umweltverbände stören sich an den Privilegien für die Wirtschaft - Unternehmer dagegen beklagen die neue Auflagen.
Hamburg. Die Naturschutzregeln für das Hafengebiet gelten noch gar nicht, da stehen sie schon wieder auf der Kippe. Alexander Porschke, frisch gewählter Landesvorsitzender des Naturschutzverbandes Nabu, will die Neuregelung "notfalls gerichtlich zu Fall bringen". Hauptvorwurf des früheren GAL-Umweltsenators: Der von CDU und GAL vorgelegte Gesetzentwurf halte im Prinzip am bisherigen "Hafenprivileg" fest, das das wirtschaftlich bedeutsame Gebiet weitestgehend von Naturschutzauflagen befreit hatte. Folglich sei die ganze Neuregelung juristisch anfechtbar, da eben dieser Sonderstatus des Hafens nicht mit dem seit dem 1. März geltenden Bundesnaturschutzgesetzen vereinbar war.
Wie berichtet, sieht der Gesetzentwurf vor, dass beim Bau von Kaianlagen im Bereich bereits verbauter Ufer künftig nur noch ein Streifen von 40 Meter landeinwärts "privilegiert" sein soll (bislang waren es 400 Meter). Gewässerzuschüttungen sollen künftig immer als Eingriff gelten, es wird ein Ausgleich im Wert von 7,50 Euro pro Quadratmeter (bislang 2,50 Euro) fällig. Der Bau von Hochwasserschutzanlagen soll künftig nur im Bereich bereits bestehender Anlagen oder auf versiegelten Flächen nicht als Eingriff gelten. Bislang war für Hochwasserschutz generell kein Ausgleich zu leisten. Im Ergebnis bedeutet das: Die Privilegien werden beschnitten, existieren aber im Prinzip zum Teil weiter.
Nach Nabu-Einschätzung enthält der Entwurf zwar auch Verbesserungen für den Naturschutz im Hafen. Dass der Ausbau von Kaianlagen bis 40 Meter landeinwärts kein Eingriff sei, verstoße aber gegen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts. So wäre zum Beispiel der Verlust der markanten Baumreihe am Elbufer gegenüber Övelgönne auch künftig "kein Eingriff". Porschke: "Wir werden uns diese rechtswidrige Hamburgensie nicht klaglos gefallen lassen."
Auch aus Sicht des Umweltverbands BUND bleibt ein bundesrechtswidriges Hafenprivileg bestehen. "Fortschritte sind zwar erkennbar, dennoch bleiben unverständliche Defizite", sagt BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. "So haben sich Senat und Regierungsfraktionen offenbar von der SPD treiben lassen und wollen um jeden Preis das Hafenprivileg retten." Hintergrund: Während die GAL-geführte Umweltbehörde und die CDU-geführte Wirtschaftsbehörde lange um eine Lösung gerungen hatten, hatte die SPD einen eigenen Vorstoß gestartet, der einen weitestgehenden Erhalt des Hafenprivilegs zum Ziel hatte. Braasch: "Damit wächst aber die Gefahr von juristischen Auseinandersetzungen bei Projekten wie etwa aktuell bei der Westerweiterung des Eurogate-Terminals." Bevor die Bürgerschaft am 5. Mai abschließend über das Thema berate, will der BUND nun einen eigenen Vorschlag vorlegen.
Die Handelskammer und der Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH) hatten dagegen stets gefordert, das wirtschaftsfreundliche Hafenprivileg zu erhalten. Baumaßnahmen im Hafen dürften nicht an überzogenen Ausgleichsforderungen scheitern, hieß es. Dass im Gesetzentwurf von CDU und GAL dennoch gravierende Änderungen enthalten sind, betrachtet der UVHH daher mit Sorge: "Diese Einschränkungen werden die künftige Hafenentwicklung beeinträchtigen", sagte Geschäftsführer Norman Zurke dem Abendblatt und kündigte an: "Es besteht daher unsererseits noch Gesprächsbedarf mit den zuständigen Behörden."