Der Bundesgerichtshof erließ Haftbefehl gegen den 52 Jahre alten Iraner wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Hamburg. Die Bundesanwaltschaft hat Wohn- und Geschäftsräume in Hamburg, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Bayern von Beamten des Zollkriminalamts durchsuchen lassen. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 52-jährigen Iraner sowie drei weitere Beschuldigte (zwei Deutsche und ein Iraner). Der Vorwurf: Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Der 52-Jährige soll bereits im Juli 2007 mit seinen Komplizen Material aus Deutschland in den Iran geschmuggelt haben, das zur Herstellung von Technologie für Raketenträgersysteme verwendet werden kann. Der sogenannte Sinterofen (Wert ca. 1,4 Millionen Euro) unterliegt den Bestimmungen des Iran-Embargos.

Außerdem sollen die Beschuldigten im Juli 2008 einen weiteren Ofen über einen Scheinempfänger in Asien, der zur Täuschung der deutschen Exportkontrollbehörden als endgültiger Empfänger angegeben worden war, an eine in das iranische Trägertechnologieprogramm involvierte Firma in den Iran geliefert haben.

Der Hauptbeschuldigte wurde am Freitag festgenommen und dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erließ. A. sitzt nun in Untersuchungshaft. Das Zollkriminalamt ermittelt weiter. (HA)