Die beiden großen Reedereien stehen im Verdacht, unlauter gegen Wettbewerber vorzugehen und ihre Marktmacht zu missbrauchen.
Hamburg/Brüssel/Kopenhagen. Hapag-Lloyd, die größte Container-Reederei Deutschlands, ist ins Visier der europäischen Wettbewerbshüter geraten: Die EU-Kommission verdächtigt sie und mehrere andere europäische Schifffahrtsunternehmen der verbotenen Preisabsprache. Der Kartellverdacht trifft auch die Linienreederei Hamburg Süd sowie die größte Container-Reederei der Welt, den dänischem Konzern A.P. Møller Maersk. Sollte sich der Verdacht erhärten, dass die Unternehmen mit unlauteren Mitteln gegen Wettbewerber vorgehen und ihre Marktmacht missbrauchen, drohen ihnen hohe EU-Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.
Auf der Suche nach Beweisen durchsuchten Fahnder die Büros mehrerer Firmen, die im Linienverkehr mit Containertransporten aktiv sind, so die EU-Kommission in Brüssel. Die Reedereien hätten offenbar untereinander Preise und Mengen für Linientransporte in und aus Europa abgesprochen. Es gebe Hinweise darauf, „dass die Firmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben, das Preiskartelle und den Missbrauch einer dominanten Marktposition verbietet“.
Hapag-Lloyd und Hamburg Süd bestätigten die Untersuchung. Die EU-Kommission prüfe, „ob es nach Abschaffung der Freistellungsverordnung für Linienschifffahrts-Konferenzen im Oktober 2008 Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht gegeben hat“, so Hapag-Lloyd. Zugleich betonte die Reederei: „Wir sind davon überzeugt, dass wir in Übereinstimmung mit den EU-Wettbewerbsregeln handeln.“. Auch bei Hamburg Süd waren Mitarbeiter der EU-Kommission seit Dienstagmorgen tätig, sagte eine Sprecherin des Unternehmens.
Maersk bestätigte die Razzia ebenfalls, wies aber alle Vorwürfe wegen illegaler Preisabsprachen zurück. „Wir sind eindeutig der Auffassung, dass unsere Praxis in Übereinstimmung steht mit den Konkurrenzregeln der EU“, sagte Maersk-Chefjurist Christian Kledal in Kopenhagen. Sein Unternehmen werde bei der „kompletten Aufklärung des Sachverhalts eng mit der Kommission zusammenarbeiten“.
Preisabsprachen oder die Ausnutzung einer Monopol-Stellung zum Schaden von Konkurrenten oder Verbrauchern sind in der EU verboten. Allerdings betonte die Kommission, dass bisher nur ein Anfangsverdacht vorliege und Durchsuchungen noch kein Beleg für die Schuld der Firmen seien. Eine Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht.