Hamburg. Eilantrag ist eingereicht. Eine erste Entscheidung steht noch aus. Linke Gruppen haben Gegenprotest angekündigt.

Christian Worch, Anmelder der rechten Kundgebung zum 1. Mai in Harburg, will nach dem Verbot der Versammlung rechtlich dagegen vorgehen. Ein entsprechender Eilantrag ist eingereicht. Eine erste Entscheidung steht noch aus.

Worch will mit 25 Personen – darunter Thomas Wulff, der wie Worch zu den führenden Köpfen der rechtsextremen Szene zählt – am ZOB an der Hannoverschen Straße unter Einhaltung aller Punkte der Allgemeinverfügung, wie Mindestabstand, demonstrieren.

Thomas Wulff, links am Lautsprecherwagen und Christian Worch mit Mantel und Regenschirm bei einem Aufmarsch in Meckelfeld (Archivbild).
Thomas Wulff, links am Lautsprecherwagen und Christian Worch mit Mantel und Regenschirm bei einem Aufmarsch in Meckelfeld (Archivbild). © André Zand-Vakili

Die Versammlungsbehörde hat dies abgelehnt. Begründung: Worch würde zu viel Gegenprotest heraufbeschwören. Eine Einhaltung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Coronapandemie sei unmöglich.

Linke Gruppen haben Gegenprotest angekündigt. „Es gibt An- und Abmeldungen“, heißt es aus der Polizei. Am 1. Mai wird deshalb die Bereitschaftspolizei in Harburg vor Ort sein. Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern, die bei einer Genehmigung der Neonazikundgebung aus polizeitaktischer Sicht nötig wären, gibt es nicht. Die Polizei könnte sich deshalb auch auf den „polizeilichen Notstand“ berufen.