Hamburg. Die von den Neonazis Christian Worch und Thomas Wulff angemeldete Demo ist von der Versammlungsbehörde untersagt worden.
Die für den 1. Mai in Harburg geplante, von den Neonazis Christian Worch und Thomas Wulff organisierte Demonstration wird nicht stattfinden. Am Freitagabend teilte Innensenator Andy Grote (SPD) via Twitter mit: "Für Rechtsextremisten gilt unabhängig von Corona: Abstand halten zu Hamburg!" Die Kundgebung sei auch in reduziertem Umfang "und damit endgültig von der Versammlungsbehörde untersagt".
Wie die Versammlungsbehörde das Verbot begründet
Kernpunkt der Begründung für das Verbot ist das Infektionsschutzgesetz, das, so die Einschätzung der Versammlungsbehörde, bei einem Aufmarsch der Neonazis nicht eingehalten werden könnte. Vor allem geht man bei der Versammlungsbehörde davon aus, dass ein Aufmarsch von Worch, Wulff und ihren Anhängern zu heftigen Gegenprotesten mit einer Zahl von Teilnehmern im bis zu vierstelligen Bereich rechnen ist.
Grundlage für die Einschätzung sind Demonstrationen aus der Vergangenheit, die von Worch initiiert wurden. Außerdem geht man davon aus, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Gegendemonstranten kommen wird. Auch könnten Beamte in Absperrketten, die gewaltbereite Linksautonome und Rechtsextreme getrennt halten müssten, nicht den wegen der Coronaepidemie nötigen Mindestabstand einhalten.
Befürchtung: Polizisten könnten Virus weiter verbreiten
Ein weiteres wichtiges Argument ist die der Kräfteansatz der Polizei. Für den Einsatz müssten Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern angefordert werden. Die könnten Corona weit über Hamburg hinaus verbreiten, wenn sie sich bei dem Einsatz anstecken. Auch geht die Versammlungsbehörde davon aus, dass mehr als die 25 angemeldeten Teilnehmer der rechtsradikalen Szene kommen werden. Grundlage für die Einschätzung sind die Mobilisierungsaktivitäten im Internet.
Worch wollte am ZOB an der Hannoverschen Straße mehrere Stunden lang eine stationäre Kundgebung abhalten. Bei der Polizei geht man davon aus, dass Worch gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird. Ob das Verbot der Kundgebung bestand hat, müssen dann die Gerichte entscheiden