Kreis Harburg. Etliche Kommunen und auch der Landkreis Harburg beraten die Bürger, wie sie Energie sparen können. Einige geben sogar Zuschüsse.

Klimaschutz, Ressourcen schonen, den Austausch von Kohlendioxid senken und gleichzeitig etwas für das gute Gewissen tun. Was kann der Einzelne tun, für was muss man wieviel investieren, wann helfen der Landkreis und die Gemeinden und welche Informationen sind für Anträge nötig? Das Abendblatt hat nachgefragt und die einzelnen Programme zusammengestellt. Auffällig: Nur die genannten Kommunen haben bislang eigene Förderprogramme aufgelegt.

Buchholz

Die Stadt Buchholz stellt jährlich 140.000 Euro bereit, um Privatpersonen bei Umweltschutzmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der energetischen Sanierung von Altbauten und – bislang einzig im Landkreis – bei der Elektromobilität.

Voraussetzung für die Sanierungsmaßnahmen ist, dass das Haus vor Februar 2002 erbaut wurde. Dann fördert die Stadt Buchholz Gebäude-Checks wie Thermographien, Energieberatungsberichte und KfW-richtliniengemäße Baubegleitungen mit 100 oder 250 Euro. Dafür ist es ausreichend, innerhalb eines Jahres im Nachhinein eine Rechnung einzureichen. Im Voraus müssen dagegen Projekte zur Dämmung von Türen, Fenstern, Dach, Fassade und Decken beantragt werden. Die Kosten übernimmt dann die Stadt jeweils zu zehn Prozent, wobei es je nach konkreter Maßnahme Obergrenzen zwischen 250 und 1000 Euro gibt.

Buchholz fördert zudem Solarkollektoren zum Aufbereiten von Wasser und um Strom zu erzeugen. Auch für Brennwert-Thermen, Holzpelletheizungen und Luft-Wärmepumpen in Kombination mit Gas-Brennwert-Geräten und Photovoltaikanlage schießt die Stadt jeweils 650 Euro zu. Für Stromspeicher zur Ergänzung bestehender oder neuer Photovoltaikanlagen stehen jeweils 500 Euro bereit. Auch für diese Sanierungen müssen die Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Installation müssen dabei qualifizierte Betriebe übernehmen.

Der Clou in der größten Stadt des Kreises: Aus dem Rathaus wird der Kauf von Fahrrädern mit Elektromotor bezuschusst. Bei Pedelecs und bei Bedarf bei Lastenpedelecs (beide bis 25 km/h) werden 20 Prozent der Anschaffungskosten übernommen. Allerdings liegt die maximale Fördersumme bei 200 beziehungsweise 500 Euro.

Für schnelle Pedelcs und E-Bikes bis 45 km/h liegt die Höchstsumme bei 300 Euro. In jedem Fall wird nur ein Zehntel des Kaufpreises erstattet. Wichtig ist: Der Antrag muss vor der Bestellung erfolgen und das Rad muss von einem in Buchholz ansässigen Händler stammen. Diese beiden Konditionen gelten auch für die Anschaffung einer Normalladestation für Elektroautos für private Haushalte (Wallbox). Die Stadt übernimmt ebenfalls 20 Prozent der Anschaffungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 200 Euro.

Zuständig für diese Maßnahmen ist in Buchholz der Klimaschutzbeauftragte David Quinque. Er ist unter der Telefonnummer 04181/214-525 erreichbar. Außerdem finden sich umfassende Informationen und auch die verschiedenen Formulare auf www.buchholz.de unter dem Reiter „Förderprogramm Stadtklima Buchholz“.

Gemeinde Stelle

Die Gemeinde Stelle unterhält seit 2012 ein umfangreiches und nach eigenen Angaben gut genutztes Förderprogramm für Dämmmaßnahmen an bestehenden Häusern. Wer Sanierungen an Außenwänden, Decken, Dächern oder der Eingangstür plant und vor Auftragserteilung einen Antrag bei der Gemeinde stellt, kann sich über einen Zuschuss mit Höchstsummen zwischen 200 und 500 Euro freuen. Auch eine neue Heizungstechnik mit regenerativen Energien wird mit bis zu 500 Euro gefördert.

Auch für Beratungen, die noch vor den Arbeiten aufgenommen werden, können Bürger finanzielle Leistungen in Anspruch nehmen. So werden Sanierungsberatungen, Thermographien, baubegleitende Qualitätssicherung und hydraulische Abgleiche mit 150 bis 250 Euro gefördert. Wenn Altbauten saniert werden und dafür Klinkerriemchen notwendig sind, gibt die Stadt bis zu 500 Euro dazu. Informationen zu den Bedingungen und zur erforderlichen Qualitätssicherung sind im Internet unter www.gemeinde-stelle.de/klimaschutz-in-stelle-energieberatung/ zu finden.

Gemeinde Rosengarten

Die Gemeinde Rosengarten hat sich auf die Zuschüsse von Solaranlagen spezialisiert. Dieser Fördertopf besteht seit 2007 und verfügte 2019 über 10.000 Euro. In Kooperation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es Zuschüsse für den Einbau von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung. Der Grundwert liegt bei 500 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich gibt es pro gemeldetem Einwohner 50 Euro, wobei die Höchstsumme bei Mehrfamilienhäusern mit 2500 Euro begrenzt ist. Der Antrag liegt im Rathaus aus und kann außerdem im Internet unter www.gemeinde-rosengarten.de heruntergeladen werden.

Stadt Winsen

Seit 2008 besteht das Förderprogramm der Stadt Winsen. Da allerdings der Haushalt dort momentan nicht beschlossen ist, können aktuell keine Zuschläge gezahlt werden. Selbstverständlich werde die Förderung aber wieder aufgenommen, wenn sich die Parteien auf den Haushalt geeinigt haben, sagt die Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Agnieszka Paschek.

Dann können Winsener, die in einem vor 2002 errichteten Haus wohnen, für Sanierungen wie den Bau einer elektrischen Wärmepumpe, für eine Heizungserneuerung, Wohnungslüftungsanlagen und Fenstererneuerungen jeweils Zuschüsse von 7,5 Prozent der investierten Summe beantragen. Die Obergrenzen liegen bei 500 oder 1000 Euro. Die gleichen Bedingungen gelten, wenn Heizungs- und Warmwasseranlagen optimiert werden. Ähnlich hohe Zuschüsse gibt es auch für technische Maßnahmen. Dazu zählt der Einbau einer Anlage zur solarthermischen Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung, einer Photovoltaik-Anlage inklusive Speicher, eines Holzpelletkessels sowie der Anschluss an die Nah- oder Fernwärmeversorgung.

Auch in Winsen müssen diese Maßnahmen vorab beantragt und genehmigt werden. Für den Antrag ist die Vorlage eines Energieausweises notwendig. Dieser kann selbst im Nachhinein noch mit 90 Euro bezuschusst werden.

Wiederum im Voraus zu beantragen, dafür aber auch für Neubauten möglich, ist die finanzielle Unterstützung für einen Blower-Door-Test oder eine Gebäudethermographie.

Mit dem Blower-Door-Test können Hausbesitzer herausfinden, ob ihr Haus luftdicht ist. Warme Heizungsluft gelangt schon durch kleinste Ritzen und Fugen ungehindert nach draußen und treibt so die Heizkosten unnötig in die Höhe. Außerdem kann an undichten Stellen Feuchtigkeit eindringen und Schimmel entstehen lassen.

Mit der Thermographie werden unterschiedliche Temperaturen auf der Gebäudeoberfläche farbig dargestellt. Die Oberflächentemperatur ist ein Indiz dafür, ob Außenwände, Fenster und Dächer ausreichend gedämmt sind oder es in diesem Bereich Mängel gibt.

So geben beide Test Hinweise darauf, an welcher Stelle die Effizienz eines Hauses noch verbessert werden kann. Die Stadt Winsen zahlt deshalb 70 beziehungsweise 50 Euro dazu.

Darüber hinaus fördert die Gemeinde energetische Neubauten. Wer in Winsen ein Haus in der Passivhausbauweise errichten möchte, kann ebenfalls mit bis zu 1000 Euro gefördert werden.

Die Klimaschutzmanagerin in Winsen Agnieszka Paschek ist unter der Telefonnummer 04171/657-251 oder per Mail an klimaschutz@stadt-winsen.de zu erreichen. Einen ausführlichen Flyer zu den genauen Fördersummen und -bedingungen für die einzelnen Maßnahmen ist auch im Internet unter www.winsen.de über den Reiter „Klimaschutz“ zu finden.

Landkreis Harburg

Zuschüsse vergeben auch Förderbanken und Ämter des Landes Niedersachsen oder des Bundes. Der Landkreis Harburg informiert seine Einwohner über die für sie passenden Fördermaßnahmen und unterstützt so private Initiative.

Seit einigen Jahren schon können Bürger des Landkreises im Herbst für einige Wochen das Beratungsprogramm „Clever Heizen“ von der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen und sich ausführlich dazu beraten lassen, wie sie in ihrem Haus Heiz- und Warmwasserkosten sparen können und welche Investitionen sich dafür lohnen.

Ebenfalls seit einigen Jahren wird im Sommer je etwa fünf Wochen lang der „Solarcheck“ der Verbraucherzentrale angeboten. Insgesamt hätten im vergangen Jahr mehr als 300 Haushalte im Landkreis diese beiden Angebote genutzt, sagt Kreis-Pressesprecher Andres Wulfes. Für ihn ist die Beratung ein „wichtiger Baustein“ beim Thema Klimaschutz. Der Landkreis plane, diese Angebote der Verbraucherzentrale 2020 wieder anzubieten.

Neben diesen ausführlichen Beratungsprogrammen organisiert der Landkreis das ganze Jahr über weniger umfangreiche stationäre Beratungen in den Rathäusern. Auch Vor-Ort-Checks können zu jeder Zeit beantragt werden.

Für einen ersten Überblick können interessierte Bewohner den Energiewegweiser im Internet unter www.energiewegweiser.de nutzen. Das Programm schlägt einem je nach eingegebener Postleitzahl, Gebäude und Maßnahme mögliche Förderprogramme von den verschiedenen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen vor.